Tz. 27

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Des Weiteren formuliert DRS 20 spezifische Anforderungen in Bezug auf die Risiken aus eigener Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen (vgl. DRS 20.277–283). So wird klargestellt, dass dies insbesondere auch Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Subunternehmen betrifft. Eine Besonderheit ergibt sich aus der Fragestellung der Verhältnismäßigkeit der Berichterstattung über Risiken: Bei der Abschätzung des Kosten-(Informations-)Nutzen-Verhältnisses sind ebenfalls die Kosten der Lieferanten bzw. Subunternehmen mit einzubeziehen. Ferner enthält der Standard auch Hinweise auf den Umgang mit Änderungen der Risikolage während des Berichterstellungsprozesses.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge