Tz. 129

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die von der CSRD aufgeführten Sozial- und Menschenrechtsfaktoren werden durch vier Standards zum Themenbereich Soziales (ESRS S) spezifiziert. Dabei wird der Betrachtungskreis von einer sehr engen Betrachtung der eigenen Arbeitskräfte zunehmend ausgeweitet über die Betrachtung von Arbeitskräften in der Lieferkette und den betroffenen Gemeinschaften bis hin zu dem weiten Kreis der Konsumenten und Endverbraucher:

  • ESRS S1 – Eigene Arbeitskräfte (Own workforce),
  • ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Lieferkette (Workers in the value chain),
  • ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften (Affected communities),
  • ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer (Consumers and end-users).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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