Tz. 24

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Hinsichtlich der (berichtspflichtigen) Aspekte stellt DRS 20 klar, dass jeder Aspekt einen oder mehrere Sachverhalte in einer frei wählbaren Reihenfolge umfassen kann und führt zugleich beispielhaft Sachverhalte auf (vgl. DRS 20.259):

a) Umweltbelange: Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien, Schutz der biologischen Vielfalt,
b) Arbeitnehmerbelange: Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, Achtung der Rechte der Gewerkschaften, Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz,
c) Sozialbelange: Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene, Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften,
d) Achtung der Menschenrechte: Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen,
e) Bekämpfung von Korruption und Bestechung: bestehende Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

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