aa.1 Grundlagen der Berichterstattung

 

Tz. 22

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Der Deutsche Rechnunglegungs Standards DRS 20 "Konzernlagebericht" des DRSC konkretisiert die gesetzliche Konzernlageberichterstattung und soll auch ausstrahlen auf die Lageberichterstattung zum Jahresabschluss, wenngleich keine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Aufgrund des CSR-RUG bestand das Erfordernis, den DRS 20 an die neue Gesetzeslage anzupassen, welches durch den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard DRÄS 8 "Änderungen des DRS 20 Konzernlagebericht" erfolgte.

In einem eigenen Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung finden sich detaillierte Ausführungen zum Geltungsbereich, möglichen Befreiungen, den vier Berichtsalternativen sowie insbesondere auch den spezifischen Inhalten der nichtfinanziellen Konzernerklärung (vgl. DRS 20.232–305). Nachfolgend wird auf einzelne Aspekte abgestellt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben – hierzu sei auf den DRS 20 verwiesen.

aa.2 Geschäftsmodell

 

Tz. 23

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Hinsichtlich der Beschreibung des Geschäftsmodells hält DRS 20 den Hinweis bereit, dass – ggf. unter der zulässigen Verwendung eines Verweises – in der nichtfinanziellen Konzernerklärung bzw. dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells in jedem Fall erforderlich ist. Außerhalb der nichtfinanziellen Konzernerklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts ist die Darstellung des Geschäftsmodells nur notwendig, sofern dies für das Verständnis der Ausführungen im Konzernlagebericht erforderlich ist, wobei sich an der Gliederung nach DRS 20.37 orientiert werden kann:

a) den Geschäftszweck,
b) die organisatorische Struktur des Konzerns (zB Segmente, Standorte),
c) die notwendigen Einsatzfaktoren für die Durchführung der Geschäftstätigkeit (zB Personal, Material, Fremdleistungen, immaterielle Werte),
d) die Geschäftsprozesse (zB Beschaffung, Produktion, Vertrieb),
e) Produkte und Dienstleistungen,
f) Beschaffungs- und Absatzmärkte,
g) die externen Einflussfaktoren für das Geschäft (zB rechtliche, politische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Rahmenbedingungen).

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