a. Die EFRAG als europäischer Standardsetter für die Nachhaltigkeits­berichterstattung

 

Tz. 110

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

In der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist vorgesehen, dass die durch die Richtlinie vorgesehenen Nachhaltigkeitsinformationen in Inhalt und ggf. auch Struktur durch europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung spezifiziert werden. Die EU-Kommission wird dabei ermächtigt, durch delegierten Rechtsakt Standards in Kraft zu setzen. Bei der Entwicklung der Standards ist vorgesehen, dass die EU-Kommission sich durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) fachlich unterstützen lässt. Die EFRAG wurde im April 2021 daher zum technischen Berater der EU-Kommission ernannt; dieser Status wurde durch die im Trilog vereinbarte Fassung der CSRD abermals bestätigt.

Für Zwecke der europäischen Standardsetzung wurde bei der EFRAG eigens eine neue Governance geschaffen, bei der neben dem bisherigen Financial Reporting (FR) Pillar nunmehr auch ein Sustainability Reporting (SR) Pillar getreten ist.

Abb. 10: Organisationsstruktur der EFRAG (https://www.efrag.org/About/Facts (Abruf: 05.01.2023))

 

Tz. 111

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Unter Leitung des Sustainability Reporting Boards (EFRAG SR Board) arbeitet die Technical Expert Group (SR TEG) in mehreren Arbeitsgruppen eigenständig und unabhängig an der Entwicklung der Entwürfe der sog. European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die der EU-Kommission zur Verabschiedung durch delegierte Rechtsakte vorgelegt werden. Dabei soll die EFRAG unter Berücksichtigung bestehender und – soweit möglich – künftiger europäischen Normen unter Heranziehung bzw. in Orientierung an bereits bestehenden globalen Rahmenwerken und Standards, ua. den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und Standards der Global Reporting Initiative (GRI), die europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickeln. Insbesondere soll eine Präzisierung und Nachschärfung geltender Mindestvorgaben (insb. der CSRD) und stärkere zukunftsgerichtete Ausgestaltung (insb. Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsrisiken) erfolgen. Auch sieht die CSRD eine Zusammenarbeit mit dem auf internationaler Ebene von der IFRS Foundation gegründeten International Sustainability Standards Board vor, um einer unnötigen regulatorischen Fragmentierung mit negativen Folgen für weltweit tätige Unternehmen zu begegnen sowie auf globaler Ebene zur Konvergenz der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beizutragen (vgl. Erwägungsgrund 43 der CSRD). Einen Vorschlag zur möglichen Zusammenarbeit hat Accountancy Europe unterbreitet.

Abb. 11: Vorschlag zur Zusammenarbeit von EFRAG und ISSB (Accountancy Europe, https://www.­accountancyeurope.eu/publications/a-constructive-two-way-cooperation-to-sustainability-­reporting-standard-setting/ (Abruf: 05.01.2023))

 

Tz. 112

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Seitens der EFRAG wurde eine Projektgruppe (EFRAG Projekt Task Force on European Sustainability Reporting Standards – EFRAG PTF-ESRS) gegründet, die im Zeitraum Juni 2021 bis April 2022 ein Rahmenwerk an ESRS-Entwürfen entwickelt hat (Exposure Drafts (ED) on ESRS), die vom 30.04.2022 bis 08.08.2022 einer öffentlichen Konsultation zugänglich waren. Auf Basis der über 500 öffentlichen Kommentaren bzw. Rückmeldungen hat EFRAG die Entwürfe der ESRS (ursprünglich 13 ED der 1. Tranche an ESRS) überarbeitet und am 22.11.2022 der EU-Kommission übermittelt. Diese zwölf ESRS unterliegen bis zur finalen Veröffentlichung (spätestens Juni 2023) durch die EU-Kommission in einem weiteren Konsultationsprozess, der auch in der CSRD festgelegt ist.

 

Tz. 113

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards sind auf der Homepage der EFRAG verfügbar (https://www.efrag.org/lab6 (Abruf: 05.01.2023)). Im November 2022 hat EFRAG die 1. Tranche an branchenunabhängigen (sector-agnostic) ESRS-Entwürfen der EU-Kommission überreicht. Entsprechend den zeitlichen Vorgaben der CSRD erarbeitet EFRAG derzeit weitere ESRS-Entwürfe für branchenspezifische (sector-specific) Themenbereiche sowie spezielle ESRS für kleine und mittlerer Unternehmen.

b. Konzept der ESRS

aa. ESRS-Rahmenwerk

 

Tz. 114

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Das ESRS-Rahmenwerk in der Fassung der im November 2022 herausgegebenen Entwürfe folgt einer in den Standards selbst definierten Struktur, wonach zu drei Themenbereichen (topics) der Nachhaltigkeit (E-S-G) auf drei Berichtsebenen (levels) (vgl. ESRS 1, Kapitel 1.2–1.4), namentlich den branchenübergreifenden (sector-agnostic), der branchenspezifischen (sector-specific) und der unternehmensspezifischen (entity-specific) Ebene, zu nunmehr vier Bereichen der Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen verlangt werden. Während die im April 2022 herausgegebene Exposure Drafts noch auf die Berichtsbereiche Strategie, Umsetzung und Leistungsmessung abgestellt haben, wird in Annäherung der ESRS an das Konzept des ISSB und TCFD (vgl. Tz. 4) nunmehr auf die vier Berichtsbereiche (reporting areas) (vgl. ESRS 1.10 sowie ESRS 2) Unternehmensführung (Governance), Strategie (Strat...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge