D&O-Versicherung für Geschäftsführer: was gilt?

Die D&O-Versicherung ist ein Schutzschirm für Manager und Führungskräfte. Angesichts der gestiegenen erheblichen Haftungsrisiken des Führungspersonals bei Compliance-Verstößen ist eine effektive Versicherung gegen daraus resultierende Regressansprüche dringend zu empfehlen. Doch Vorsicht und Umsicht beim Abschluss ist geboten.

Die Fälle, in denen der Compliance-Verantwortliche für Schäden sowohl im Unternehmen selbst als auch gegenüber Dritten persönlich haften, häufen sich.

Was ist eine D&O-Versicherung und für wen gilt eine D&O-Versicherung?

Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Leitungspersonals (BGH, Urteil v. 17.7.2009, 5 StR 394/08 zur Garantenpflicht, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden) sehen die Gerichte die Unternehmensführung zunehmend in der Verantwortung, die Implementierung umfassender Compliance-Regeln zu veranlassen und zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Regeln eingehalten, die Einhaltung effektiv kontrolliert wird sowie Vorkehrungen gegen Übertretungen geschaffen werden (LG München, Urteil v. 10.12.2013, 5 HK O 1387/10).

Die Risiken des Leitungspersonals, das heißt, der Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführung sowie auch der leitenden Angestellten im Falle eines durch einen Compliance-Verstoß entstehenden Schadens persönlich in Anspruch genommen zu werden, sind durch die seitens der Rechtsprechung gestellten Anforderungen erheblich gewachsen.

Exakt an dieser Schnittstelle setzt die D&O (Directors and Officers)-Versicherung an. Sie soll dem Führungspersonal eines Unternehmens Schutz vor schadensrechtlichen Folgen von Fehleinschätzungen, Fehlentscheidungen, Verletzung der Aufsichtspflicht und sonstigen Sorgfaltspflichtverletzungen bieten.

D&O-Versicherung sinnvoll?

Angesichts der gestiegenen erheblichen Haftungsrisiken des Führungspersonals bei Compliance-Verstößen ist eine effektive Versicherung gegen daraus resultierende Regressansprüche dringend zu empfehlen. Doch Vorsicht und Umsicht beim Abschluss ist geboten.

Beim Abschluss der Versicherung spielt die Höhe der Prämie nach Auskunft der Manager keine entscheidende Rolle. Zur Höhe einer solchen Prämie sind allgemeine Aussagen auch kaum möglich. Die Höhe der Prämie wird stets aufgrund einer besonderen Risikobewertung festgelegt, wobei

  • das allgemeine Standing des Unternehmens
  • und die Qualität des bereits implementierten Compliance-Systems
  • eine wesentliche Rolle spielen.
  • Im Schnitt zahlen Sartup-Unternehmen eine um 20 % höhere Prämie.

Besonders kleine mittelständische Unternehmen sollten sich bei Abschluss eines grundsätzlich empfehlenswerten D&O Versicherungsvertrages gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Wichtig sind insbesondere folgende Punkte:

  • Der Versicherungsvertrag sollte sowohl die Außenhaftung, also die Haftung gegenüber Dritten, als auch die Innenhaftung, also die Haftung gegenüber dem Unternehmen selbst abdecken.
  • Die Versicherungssumme sollte nicht zu gering gewählt werden. 70 % der Versicherten wählten 2016 eine Versicherungssumme zwischen 2,5 und 10 Millionen Euro.
  • Der Vertrag sollte eine so genannte Rückwärtsdeckung, d.h. eine Abdeckung bereits vor Vertragsschluss entstandener, noch nicht bekannter Risiken sowie eine Vorwärtsdeckung, d.h. eine Abdeckung der sich erst nach Vertragsbeendigung verwirklichenden Risiken enthalten.
  • Die Versicherungsbedingungen sollten klar und transparent sein und keine unübersehbare Zahl an Ausschlusstatbeständen enthalten.
  • Die Versicherungsbedingungen sollten eine schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung ermöglichen.

Gerade auf der Komplexität der Vertragsbedingungen beruht die oft geäußerte Vorbehalt, die D&O-Versicherung nütze im Ernstfall nichts. Die Beratung durch einen sachkundigen Rechtsanwalt kann hier Gegenteiliges bewirken und durchaus sinnvoll sein.

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Was leisten Versicherungsmodelle für GmbH-Geschäftsführer

D&O-Versichrung und Abtretungsverbot

Bisher konnte es bis zur Versicherungsleistung Jahre dauern, um zu klären, ob der Schaden ein Versicherungsfall ist.

Nach einem BGH-Urteil können in Zukunft das Haftungsverfahren und das Verfahren um den Versicherungsschutz Verfahren zu einem einheitlichen Verfahren zusammen­gefasst werden.

Die BGH-Richter haben eine Abtretung der Ansprüche des Geschäftsführers an das Unternehmen jetzt ausdrücklich zugelassen haben (BGH, Urteile vom 13.4.2016, IV ZR 304/13, IV ZR 51/14).

Viele D&O-Versicherer haben ein Abtretungsverbot (auch: Verpfändungsverbot) in ihren Geschäftsbedingungen vorgegeben um sich vor Fällen zu schützen, in denen die ernsthaften Absicht der jeweiligen Versicherungsnehmerin fehle, ihren gegenwärtigen Geschäftsführer tatsächlich auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Das ist aber aus Sicht des BGH nicht haltbar. 

Für Unternehmen, die nach einem Schadensfall mit dem fehlerbehafteten Geschäftsführer dennoch weiter machen wollen, ist das erfreulich: Sie müssen nicht extra gegen ihren Manager klagen – mit den damit verbundenen Friktionen und negativen Auswirkungen im und auf das Alltagsgeschäft.

Compliance-Verantwortung: was heißt das?

Im Rahmen seiner Legalitätspflicht hat ein Vorstandsmitglied dafür Sorge zu tragen, dass Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt werden, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen.

Seiner Organisationspflicht genügt ein Vorstandsmitglied bei entsprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet (LG München, Urteil v. 10.12.2013, 5 HK O 1387/10).

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