Haftungsbegrenzung: Versicherungsmodelle für GmbH-Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt erheblichen persönlichen Haftungsrisiken. Es gibt Versicherungen zur Haftungsbegrenzung. Sinnvoll oder rausgeworfenes Geld?

Generell ist es möglich, dass ein Geschäftsführer gegen die Risiken aus seiner Geschäftsführertätigkeit versichert wird. Im Fachjargon werden solche Policen als D&O-Versicherungen bezeichnet. D&O heißt "Director and Officer", meint also die aufsichtsführenden und geschäftsführenden Organe.

Seit Mitte der 1990er-Jahre werden solche D&O-Versicherungen, bei denen es sich um Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen handelt, auch in Deutschland angeboten.

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Persönliche Haftungsrisiken begrenzen - was leisten Versicherungsmodelle?

Der Haufe-Beitrag "Haftungsbegrenzung: Das leisten Versicherungsmodelle für GmbH-Geschäftsführer" zeigt, welche Versicherungslösungen existieren.

Geschäftsführer unterliegen auch anderen Risiken, z. B. dem sog. Abberufungs- und Kündigungsrisiko. Das heisst, sie können, ggf. unberechtigt, aber mit sofortiger Wirkung kaltgestellt werden und ohne Geschäftsführergehalt dastehen, Für Geschäftsführer von GmbH ist daher eine Absicherung persönlicher Risiken grundsätzlich von großer Bedeutung.