Handy am Arbeitsplatz aufladen: Ist das erlaubt

Wer unerlaubt am Arbeitsplatz private Elektrogeräte nutzt, riskiert im schlimmsten Falle seinen Job. Denn der Stromanschluss befindet sich im Betrieb und die Stromkosten bezahlt der Arbeitgeber. Doch auch andere Gründe sprechen dafür, nicht ungefragt eine Kaffeemaschine oder ein Ladegerät im Büro oder in der Werkstatt an den Strom zu hängen.

Generell entscheidet der Arbeitgeber, ob in seinem Betrieb private Elektrogeräte genutzt werden dürfen. Sollte das der Fall sein, gilt er als der Betreiber dieser Geräte und muss einige rechtliche Dinge beachten. Sagt der Chef „Nein“ zum Einsatz privater Elektrogeräte, sollte man das Verbot besser einhelten.

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Der Arbeitgeber hat als Betreiber von Elektrogeräten rechtliche Pflichten einzuhalten

Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern erlaubt bei großer Hitze einen Ventilator von zu Hause mitzubringen oder zusätzlich zur Kaffeemaschine eine private Teemaschine aufzustellen, muss entsprechende Rechtsvorschriften beachten. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) z. B. dürfen Beschäftigte bei der Arbeit nicht gefährdet werden. Elektrogeräte stellen in der Regel aber eine besondere Gefahrenquelle dar.

Alle Elektrogeräte müssen vor Inbetriebnahme überprüft werden - somit eigentlich auch Handys

Nach der BetrSichV und der DGUV Vorschrift 3 muss jedes Elektrogerät vor Inbetriebnahme und dann regelmäßig von einer befähigten Person, einer Elektrofachkraft, überprüft und auf ihre Sicherheit hin kontrolliert werden.

Damit es keinen Streit wegen Stromklau gibt

Unerlaubter Stromklau kann zu einer Abmahnung führen. Zapft der Mitarbeiter weiterhin Strom am Arbeitsplatz für seine privaten Geräte ab, lädt er also z. B. immer wieder sein Smartphone auf, kann es zur Kündigung kommen.

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer die Kosten übernimmt, die er bei der Nutzung seiner privaten Elektrogeräte verursacht. In der Praxis bewährt hat sich z. B. eine Energiepauschale, die vom monatlichen Gehalt abgezogen wird.

Schlagworte zum Thema:  Privatnutzung