Überblick

Rechtsverstöße gegen das Recht des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit können Rechtsfolgen verschiedenster Art nach sich ziehen. Im Privatrecht stehen das Verschulden und der entstandene Schaden im Mittelpunkt. Während z. B. im öffentlich-rechtlich strukturierten Recht bereits eine Gefährdung zu einer Sanktion führen kann, selbst wenn kein Schaden entstanden ist, greift das Zivilrecht – v. a. das Recht der unerlaubten Handlung – immer nur dann ein, wenn ein Schaden entstanden ist.

So steht der juristische Laie vor dem zugegebenermaßen reichlich verwirrenden Sachverhalt, dass ein und derselbe Geschehensablauf im Betrieb zu einer Geldbuße oder -strafe führen kann, auch wenn kein Schaden entstanden ist. Ebenso ist denkbar, dass ein Geschehen nach öffentlichem Recht eine Sanktion nach sich zieht, nicht aber nach Zivilrecht, weil beide Regelsysteme mit unterschiedlichen Verschuldensmaßstäben arbeiten. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar, indem zivilrechtlich ein Schaden zu ersetzen ist, diesem Vorgang aber keine "Strafe" folgt, weil der dem Schaden zugrunde liegende Vorgang nicht sanktionsbewehrt ist.

 

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