Ein Richtziel bezeichnet das übergeordnete Ziel der Maßnahme. Grobziele leiten sich daraus ab und ergeben den Ausgangspunkt für die Feinziele, die benötigt werden, um das Grobziel zu erreichen. Das Richtziel bildet somit den Startpunkt und hat die gröbste Körnung, da es lediglich dazu dient, sich den Grobzielen zu nähern. Das Richtziel bei der Erstunterweisung ist z. B. das korrekte Verhalten der Mitarbeiter nach der Erstunterweisung. Hieraus ergeben sich die Grobziele.

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