Definition: Persistente organische Schadstoffe (englisch Persistent Organic Pollutants, POPs) sind chemische Substanzen, die nach ihrer Freisetzung lange in der Umwelt verbleiben, schwer abbaubar sind, sich über Nahrungsketten anreichern, insbesondere im Fettgewebe, und so schließlich Konzentrationen erreichen, welche schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können. Zu den POPs gehören z. B. eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln (etwa Dichlordiphenyltrichlorethan, DDT) und Industriechemikalien (etwa Polychlorierte Biphenyle, PCB) sowie unerwünschte Nebenprodukte aus Produktions-, Lagerung- und Verbrennungsprozessen, wie etwa die hochgiftigen Dioxine und Furane. Für die vom Stockholm-Übereinkommen[1] erfassten Stoffe gelten nach Ratifizierung durch über 180 Staaten nahezu weltweit Verbots- und Beschränkungsregelungen hinsichtlich Produktion, Verwendung, Import und Export dieser Stoffe bzw. von Produkten, die diese Stoffe enthalten. Das Übereinkommen trifft auch Regelungen zur unbeabsichtigten Freisetzung aus industriellen Verfahren. Sie soll durch die Anwendung der bestmöglichen Umwelttechnik vermieden oder wenigstens vermindert werden. In der EU ist das Übereinkommen durch Verordnung Nr. 2019/1021 in unmittelbar geltendes Recht überführt worden. Zudem kann das Stockholm-Übereinkommen hinsichtlich der Handhabung von Abfällen in engem Zusammenhang mit dem Basler Übereinkommen gesehen werden.

Risikoindikatoren: Die im POPs-Übereinkommen adressierten Risiken treten vornehmlich in der chemischen Industrie und in der Zellstoffproduktion, aber auch in der Landwirtschaft sowie bei Anwendung thermischer Prozesse (vornehmlich in der Abfallbehandlung/-verbrennung, aber auch etwa in der Metallurgie) auf. In diesen Sektoren bzw. bei diesen Tätigkeiten kann als Indikator für die Nichteinhaltung der Anforderungen aus dem POPs-Übereinkommen gelten, wenn das Unternehmen oder der betreffende Zulieferer kein Verfahren eingerichtet hat zur Erfassung, ob und wo im eigenen Geschäftsbetrieb POPs hergestellt, verwendet oder (unbeabsichtigt) freigesetzt werden.

Präventionsmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle: Als Maßnahme zur Vermeidung bzw. Handhabung von POP und POP-haltigen Abfällen ist in erster Linie ein Stoffmanagementsystem zu sehen, in dem die Stoffe und damit verbundenen Risiken aus dem jeweiligen Geschäftsbetrieb systematisch erfasst, bewertet und nachgehalten werden, so dass deren Herstellung oder Verwendung sodann vermieden oder im Rahmen der Beschränkung mit Gegenmaßnahmen versehen werden kann. Zur Wirksamkeitskontrolle bieten sich Stichprobenprüfungen im Erfassungsprozess und im Einkaufsprozess an.

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