Weitere organisatorische Aspekte gilt es bei der Vorbereitung und Durchführung von Compliance-Schulungen zu beachten:

  • Natürlich sollten auch Präsenzschulungen (wie e-Trainings) auf Chinesisch angeboten werden. Das gilt besonders für die Grundschulung.
  • Für das Basiswissen müssen Trainer nicht zwingend Juristen oder Mitarbeiter der Compliance-Organisation sein. Auch Mitarbeiter aus dem Bereich HR und mit anderen Funktionen können in einem "Train the Trainer"-Programm entsprechend ausgebildet werden.
  • Die Teilnahme sollte zentral durch die Personalabteilung oder Compliance-Organisation erfasst werden, damit im Einzelfall genau ermittelt werden kann, ob, wann und zu welchen speziellen Themen ein Mitarbeiter geschult wurde.
  • Um das Schulungskonzept (über den direkten Rücklauf in der Schulung selbst) kontinuierlich verbessern zu können, sollten Teilnehmer einen Bewertungsbogen ausfüllen. Dieser kann beispielsweise folgende Fragen mit einer Punkteskala zur Bewertung enthalten: Inwieweit entsprach die Schulung Ihren Erwartungen? Wie bewerten Sie den Nutzen der Schulung für die tägliche Praxis? Wie relevant waren die Fallbeispiele der Schulung? Wie wurden die Inhalte durch den Trainer vermittelt? Inwieweit wurden die Teilnehmer durch Fragen und Diskussion aktiv in die Schulung einbezogen? Sind die Schulungsunterlagen anschaulich und verständlich? Zusätzlich sollte Raum für individuelle positive und negative Rückmeldung zu Inhalten und Trainer gegeben werden.
  • Je nach Risikoanalyse und Branche ist daran zu denken, Leiharbeiter, Vertriebspartner und Berater des Unternehmens in das Trainingskonzept einzubeziehen.

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