Compliance : So lassen sich Regeln einhalten

Vorschriften gibt es viele in Deutschland. Die, die für einen relevant sind, muss man kennen. Schon deshalb, damit man sie nicht verletzt. In der täglichen Arbeit muss es dann auch betriebsinterne Regeln geben, damit sich die Mitarbeiter rechtskonform verhalten können.

Nicht nur große Konzerne brauchen Compliance-Regeln. Jedes Unternehmen sollte klar vorgeben, wie sich ihre Mitarbeiter zu verhalten haben. Sich darum zu kümmern ist Chefsache. Wie er die betriebsinternen Regeln nennt, ist ihm überlassen. Für den kleinen Handwerksbetrieb ist der Begriff Verhaltensvorschriften vielleicht geeigneter als Compliance-Regeln.

Grundsätze für Verhaltensvorschriften und Compliance-Regeln

Das Landgericht München hat sich mit der Haftung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft befasst. Aus diesem Urteil lassen sich für jedes Unternehmen Grundsätze für Compliance-Regeln ableiten. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Verantwortlich dafür, dass Gesetze eingehalten werden, ist die Geschäftsleitung.
  • Die Geschäftsleitung muss eindeutig regeln, wer wofür verantwortlich ist.
  • Überträgt die Geschäftsleitung die Compliance-Maßnahmen auf andere Personen, ist sie von der Haftung nicht per se befreit.
  • Damit die verantwortliche Person überhaupt handeln kann, muss die Geschäftsleitung ihr auch die dafür notwendigen Befugnisse und Ressourcen  übertragen.
  • Erfährt die Geschäftsleitung von Gesetzesverstößen, muss sie aktiv werden und darf nicht warten, bis das vielleicht die verantwortliche Person tut.
  • Konnte sich ein Verstoß ereignen, weil die Compliance-Regeln mangelhaft oder uneindeutig waren, muss die Geschäftsleitung dafür sorgen, dass diese geändert werden.

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Freie Mitarbeiter und Subunternehmer in das Compliance-Management mit einbeziehen

Wer Regeln für seinen Betrieb im Rahmen des Compliance-Managements aufstellt, sollte daran denken, auch freie Mitarbeiter und Subunternehmer mit einzubeziehen und sie über die Regelungen zu informieren.

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