Wer haftet bei einem Unfall?


Maschinenmanipulation: Wer haftet bei einem Unfall?

Werden Sicherheitseinrichtungen an Maschinen manipuliert, sind die Folgen bei einem Unfall oft katastrophal. Dann stellt sich nicht zuletzt die Frage nach der Haftung. Nicht nur Gewerbeaufsicht und die zuständige Berufsgenossenschaft, sondern auch die Staatsanwaltschaft ermitteln dann, wer zur Verantwortung gezogen wird.

Ist eine Manipulation von Schutzeinrichtungen Unfallursache, haften Unternehmer und Führungskräfte in der Regel mit - auch wenn die Verantwortung für den sicheren Betrieb einer Anlage übertragen wurde und wenn die betroffenen Mitarbeiter scheinbar eigenverantwortlich gehandelt haben.

Am Ende haftet der Unternehmer?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber grundsätzlich, durch eine geeignete Organisation dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten gesund und sicher arbeiten können. Kann er bestimmte Pflichten etwa aufgrund mangelnder Fachkenntnis nicht selbst erfüllen, darf er sie schriftlich an geeignete Personen übertragen.

Delegiert er die Fachaufsicht, muss er kontrollieren, dass der beauftragte Mitarbeiter die übertragenen Pflichten tatsächlich wahrnehmen kann und wahrnimmt. Dieser wird dadurch Fachvorgesetzter und hat damit in der Regel auch Weisungsbefugnisse, übernimmt einen Teil der Fürsorgepflicht des Unternehmers und haftet für fachliche Versäumnisse mit.

Wer hat welchen Anteil an der Haftung bei einem Unfall?

Nach einem Unfall muss oft gerichtlich geklärt werden, wer welchen Anteil an der Haftung hat. Dann wird auch genau untersucht, ob alle Verantwortlichkeiten in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation klar geregelt sind. Organisatorische Lücken werden dann zum Straftatbestand mit allen straf- und zivilrechtlichen Folgen – für den Unternehmer und ggf. die Führungskräfte.

Hinzu kommen womöglich Regressforderungen der Berufsgenossenschaft, die die Kosten für Heilbehandlungen, Renten etc. bei Verstößen gegen Arbeitsschutzpflichten nicht übernimmt.

Unfall nach Maschinenmanipulation vor Gericht - mit welchen Fragen müssen Führungskräfte rechnen?

Nach den Erfahrungen der Unfallkasse Hessen muss eine Führungskraft vor Gericht u. a. diese Fragen beantworten:

  • Hat die Führungskraft den Verstoß gesehen?
  • Hat sie die Einhaltung der Regeln eingefordert?
  • Hat sie stichprobenweise Überprüfungen im Hinblick auf die Einhaltung der betrieblichen Regeln vorgenommen?
  • Hat sie Verstöße regelmäßig toleriert?
  • Hat sie bei anhaltenden Verstößen auf disziplinarische Maßnahmen gegen den Mitarbeiter verzichtet?
  • Hat sie den Mitarbeiter trotz der Verstöße und damit trotz fehlender persönlicher Eignung weiterhin mit den gefährdenden Tätigkeiten beauftragt?

wie Hans Günther Abt in dem sehr lesenswerten Artikel "Wer ein Weisungsrecht hat, hat die Verantwortung" schreibt.

Ist eine Manipulation von Schutzeinrichtungen Unfallursache, haften Unternehmer und Führungskräfte in der Regel mit

"Selbst im Extremfall, wenn der Mitarbeiter trotz Ermahnungen wiederholt Arbeitsschutzvorschriften und betriebliche Regelungen verletzte, unterstellt man ihm keine Einwilligung. Bei andauernder Missachtung wird vielmehr von einer fehlenden fachlichen oder persönlichen Eignung des Mitarbeiters für die entsprechende Tätigkeit ausgegangen. Damit fällt jedoch die Verantwortung wiederum auf die Führungskraft zurück, die ihn für derartige Tätigkeiten einsetzt, anstatt arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten,“ wie Abt von der  Unfallkasse Hessen betont.

Und auch Unwissenheit schützt den Vorgesetzten nicht unbedingt vor der Verantwortung, denn dann scheint er seinen Organisationspflichten nicht nachgekommen zu sein.

Manipulationen sind lebensgefährlich - Bewußtsein der Mitarbeiter schulen

Mitarbeiter müssen durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen informiert werden, welche Gefahren bei der Arbeit drohen und wie man sie vermeidet.

Nutzen Sie die Haufe-Argumentationshilfe "Wieso ist es gefährlich, Schutzeinrichtungen außer Kraft zu setzen?", um dabei auch auf die Gefahren durch Manipulationen einzugehen.

Mehr zum Thema "Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen verhindern"

Mehr zum Thema  finden Sie auf der sehr informativen Plattform " Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen verhindern" des Mannheimer Vereins zur internationalen Förderung der Maschinen- und Systemsicherheit e.V.

Unfallkasse Hessen