Zusammenfassung

 
Überblick
  • Aufgabe von Schutzeinrichtungen an Maschinen ist es, mögliche Gefährdung von Personen beim Umgang mit dem Arbeitsmittel durch geeignete technische Lösungen sicher zu verhindern.
  • Ältere Untersuchungen der Berufsgenossenschaften zeigen, dass 30 % aller Maschinen in Deutschland an den Schutzeinrichtungen manipuliert sind! Dementsprechend sind auch viele Unfälle an Produktionsmaschinen mit Personenschäden auf gezielte Manipulationen an den Schutzeinrichtungen zurückzuführen.
  • Manipulationshandlungen an Schutzeinrichtungen von Maschinen werden im handwerklichen und industriellen Umfeld häufig als Kavaliersdelikt und als relativ "normal" wahrgenommen.
  • Werden Maschinenunfälle unter dem Blickwinkel der Manipulation von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen ausgewertet, zeigt sich enormer Handlungsbedarf zu diesem Thema.
  • Generell ist der Hersteller der Maschine verpflichtet, Maschinen so zu konstruieren, dass bei ordnungsgemäßer Aufstellung und Wartung und bestimmungsgemäßem Betrieb die Sicherheit und die Gesundheit von Personen und Gütern nicht gefährdet wird. Viele Maschinen sind aber mangelhaft konstruiert und haben schlecht durchdachte Bedienkonzepte. Dies führt dazu, dass Mitarbeiter Schutzeinrichtungen manipulieren, um so eine einfachere Bedienung zu erreichen.
  • Auch wenn die Maschine allen Bau- und Ausrüstungsbestimmungen entspricht, sind Sie als Betreiber nicht aus der Verantwortung entlassen. Das bedeutet: Wird vor Ort festgestellt, dass Schutzeinrichtungen von Beschäftigten manipuliert werden, muss das von den Verantwortlichen sehr ernst genommen und darf auf keinen Fall geduldet werden.
  • Besonders kritisch wird es, wenn die Umgehung von Schutzmaßnahmen in die tägliche Routine Einzug gehalten hat und diese Praktiken von den Erfahrungsträgern auch noch an Betriebsneulinge beim Anlernen weitergegeben werden.
  • Vernünftige Bedienkonzepte der Hersteller für allen Betriebsarten und zusätzliche technischen Schutzmaßnahmen können helfen, Manipulationen zu verhindern.

1 Details

1.1 Definition

Manipulation (lat. manipulus: handvoll) bedeutet eigentlich in der deutschen Sprache "kunstgerechter Handgriff". Im Zusammenhang mit Schutzeinrichtungen versteht man darunter allerdings im negativen Sinn das "Umgehen von Schutzeinrichtungen auf einfache Weise".

Schutzeinrichtungen sind technische Lösungen der mittelbaren Sicherheitstechnik, mit denen eine mögliche Gefährdung von Personen beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicher verhindert werden soll. Bei Schutzeinrichtungen werden trennende, nicht trennende, abweisende und Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion unterschieden.

Trennende Schutzeinrichtungen (z. B. Gehäuse, Schild, Abdeckung, Schirm, Tür, Verkleidung) stellen eine körperliche Sperre dar. Sie schützt als Teil einer Maschine den Bediener gegen Gefahren, die von der Maschine ausgehen.

Trennende Schutzeinrichtungen gibt es in folgenden Ausführungen:

  • feststehende trennende Schutzeinrichtung,
  • bewegliche trennende Schutzeinrichtung,
  • einstellbare trennende Schutzeinrichtung,
  • verriegelte trennende Schutzeinrichtung,
  • verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung,
  • trennende Schutzeinrichtung mit Startfunktion.

Nicht trennende Schutzeinrichtungen gibt es in folgenden Ausführungen:

  • Verriegelungseinrichtungen,
  • Zustimmungseinrichtung,
  • Steuereinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung,
  • Zweihandschaltung,
  • sensitive Schutzeinrichtung (SPE) für den Nachweis von Personen oder Körperteilen,
  • aktive optoelektronische Schutzeinrichtung (AOPD) mit Abtastfunktion,
  • durch Formschluss wirkende Schutzeinrichtung (z. B. Keil, Spindel, Strebe, Anschlag),
  • Begrenzungseinrichtung (z. B. gegen räumliche Grenze, Druckgrenze, Lastmomentgrenze),
  • Schrittschaltung.

Abweisende Schutzeinrichtungen sind körperliche Hindernisse (z. B. ein Geländer). Sie beschränken den Zugang zu einem Gefährdungsbereich, verhindern ihn aber nicht völlig.

Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion (z. B. Lichtschranken) sollen verhindern, dass Personen Zugang zu einem Gefährdungsbereich haben, bevor die Gefährdung beseitigt worden ist (z. B. Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen).

1.2 Hintergrund

Viele Unfälle an Produktionsmaschinen mit Personenschäden sind auf gezielte Manipulationen an den Schutzeinrichtungen zurückzuführen. Eine gut durchdachte Maschinenkonstruktion, die den Bediener vor den von der Maschine ausgehenden Gefahren zuverlässig schützt, aber auch eine einfache und ergonomische Bedienung der Maschine zulässt, bietet wenig Anreiz zur Manipulation von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen. Bei schlecht durchdachten Maschinenkonstruktionen versucht meist der Bediener (oft in gut gemeinter Absicht) einen Konstruktionsmangel oder auch Funktionsstörungen der Maschinen (z. B. verklemmte Werkstücke entfernen) auf einfache und pragmatische Weise zu beseitigen.

Ältere Untersuchungen der Berufsgenossenschaften zeigen, dass es bei ca. 30 % der Schutzeinrichtungen ständig oder gelegentlich zu Manipulationen kommt.[1]

Ziel der Manipulationen sind insbesondere Schutzeinrichtungen, die an der Prozessbeoba...

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