Fußschutz als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Füße und Beine von Beschäftigten bei der Arbeit gefährdet sind, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten entsprechenden Fußschutz zur Verfügung stellen, um schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen durch einen Arbeitsunfall zu minimieren oder sogar zu verhindern.

Fußschutz: Definition

Zunächst gilt es zu klären, was unter dem Begriff „Fußschutz“ zu verstehen ist. Umgangssprachlich redet man oft nur von Sicherheitsschuhen. In der DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ wird erläutert, was unter dem Begriff Fußschutz gemeint und subsumiert ist. Beschrieben sind hierin die Anforderungen an Sicherheitsschuhe, wie auch Schutzschuhe, Berufsschuhe, Gamaschen oder Knieschutz.

Wann müssen Sicherheitsschuhe getragen werden?

PSA in Form von Fußschutz muss immer dann angewendet werden, wenn Gefährdungen für Füße und Beine durch Anstoßen, einklemmende, umfallende, herabfallende oder rollende Gegenstände bestehen. Auch der Gefahr in spitze Gegenstände zu treten oder auszurutschen begegnet man mit Fußschutz. Arbeiten in großer Hitze oder Kälte bzw. der Umgang mit Chemikalien können Grund sein, PSA-Fußschutz zu tragen.

Bei der Wahl sind jedoch neben dem Schutz vor Gefährdungen weitere wichtige Faktoren zu beachten. Wer den ganzen Tag über Sicherheitsschuhe trägt, hat natürlich das Bedürfnis, dass hygienische und ergonomische Anforderungen erfüllt sind, die die Füße brauchen. Daher ist es wichtig, die Tragedauer im Blick zu haben. PSA muss immer so lange getragen werden, wie die Gefährdungslage dies erfordert. Insofern sollte der Unternehmer seinen Beschäftigten ggf. zwei Paar Schuhe zur Verfügung stellen, sodass diese – beispielsweise bei hohen Temperaturen – die Möglichkeit haben, die Schuhe tageweise zu wechseln.

In welche Kategorien sind Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe eingestuft?

Zu den Grundanforderungen an Sicherheitsschuhe gehören grundsätzlich eine Zehenkappe für hohe Belastungen aus Stahl oder aber auch leichteren Materialien wie Alu- oder Kunststoff, sowie eine öl- und benzinresistente und rutschhemmende Sohle. Sicherheitsschuhe werden in die Grundklasse SB und in die Schutzkategorien S1 bis S5 unterteilt.

Für Schutzschuhe, Schuhe mit Schutzkappen für mittlere Belastungen, gibt es die gleiche Einstufung in Kategorien mit der Abkürzung „P“.

Die Kategorien für Berufsschuhe, die zwar keine Zehenkappen haben, aber mindestens einen weiteren schützenden Bestandteil aufweisen müssen wie z.B.

  • Energieaufnahme im Fersenbereich,
  • verminderter Wasserdurchtritt für Arbeiten in nasser Umgebung,
  • Durchtrittsicherheit der Sohle,
  • profilierte Laufsohlen mit mehr als 2,5 mm Profiltiefe,

sind mit der Kennzeichnung „O“ versehen.

Die Abkürzungen S1 – S5, P1 – P5 sowie O1 – O5 haben in den Kategorien jeweils die gleiche Zusatzanforderung und können in der DGUV Regel 112-991 in den Tabellen 3, 4 und 5 nachgelesen werden.

In der DGUV Regel 112-191 werden auch Anforderungen und Einsatzbereich von Beinschutz beschrieben. Gamaschen haben bei einigen Tätigkeiten einen wichtigen Schutzzweck. Sie ähneln Beinlingen oder Stulpen, bedecken Füße und Beine. Vielfach eingesetzt werden sie beim Schweißen und ähnlichen gefährlichen Arbeiten, um Verbrennungen durch Funken oder heiße Metallsplitter zu vermeiden.

Zu guter Letzt ist der Knieschutz beschrieben, der als Bestandteil persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Schutz vor Verletzungen und negativen gesundheitlichen Auswirkungen für alle Arbeiten in knieender Haltung bieten soll.

Orthopädische Einlagen in Sicherheits- und Schutzschuhen

In der Praxis erleben wir häufig Unsicherheit, wenn ein Sicherheitsschuh für eine Person ausgewählt werden muss, die orthopädische Einlagen trägt oder deren Fuß einen orthopädischen Fußschutz aus gesundheitlichen Gründen erforderlich macht. Hierfür gibt es eine klare Vorgabe - persönliche Einlagen dürfen in keinem Fall verwendet werden, denn damit erlischt die Herstellergarantie. Der Schutz ist nicht mehr gewährleistet, die Einlegesohle kann beispielsweise die Isolations- bzw. Leitfähigkeit des Schuhes negativ beeinflussen.

Es gibt Hersteller von PSA Fußschutz, die orthopädische Einlagen mit im Programm haben und Sicherheitsschuhe für spezielle Anforderungen anpassen können. Wenn diese Möglichkeit nicht ausreicht, besteht darüber hinaus die – natürlich kostspieligere – Möglichkeit einen Schuh individuell orthopädisch für den Träger herzustellen.

Gibt es Arbeitsplätze, denen bestimmte Schuhe zugeordnet sind?

Im Anhang der DGUV-Regel 112-191 finden sich branchenbezogene Hinweise, die in Tabellenform ausweisen, welche Schuhe je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in Frage kommen. Benötigt jemand zum Beispiel Schutzschuhe für Baustellen, dann sollten es niedrige Stiefel sein, die auch beim Anstoßen an scharfe Kanten Schutz bieten sowie eine durchtrittsichere profilierte Laufsohle haben. Hier kämen dann Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 in Frage.

Persönliche Schutzausrüstung ist als individuelles Instrument der Verhütung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen wichtig. Man sollte aber auch bedenken, dass sie immer eine Einschränkung für den Träger bedeutet. Die Aufgabe des Unternehmers oder Bereichsverantwortlichen ist daher, über die Gefährdungsbeurteilung genau zu definieren, welche Schutzwirkung maximal erforderlich ist, damit der Beschäftigte nicht mehr belastet wird durch PSA als nötig.

Was bedeutet die Abkürzung HRO in Verbindung mit Sicherheitsschuhen?

Es gibt diverse Abkürzungen mit Zusatzbezeichnung bei Sicherheitsschuhe, die signalisieren, dass der Schuh eine zusätzlichen Schutzwirkungen vor bestimmten Gefährdungen aufweist. Die Abkürzung HRO steht in dem Fall für eine spezielle Wärmeisolierung. Die Sohle hält Böden mit Temperaturen von zu 300° für eine kurze Zeit stand. Diese Schuhe kommen unter anderem bei der Feuerwehr zum Einsatz.