Schutzbrillen im Arbeitsschutz

Unternehmer müssen Beschäftigten, die während ihrer Arbeit schädigenden Einflüssen auf Augen und Gesicht ausgesetzt sind, Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung stellen. Bei welchen Gefährdungen dies der Fall ist und was beim Tragen von Augen- und Gesichtsschutz zu beachten ist, lesen Sie hier.

Wann muss Augenschutz getragen werden?

Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen für die Tätigkeiten, bei denen er Beschäftigte einsetzt. In der Regel beginnt man bei technischen Schutzmaßnahmen, die nicht nur einen Mitarbeitenden schützen, sondern alle, die in diesem Bereich arbeiten. Ist das nicht möglich, gibt es im nächsten Schritt die organisatorische Regelung, um Gefährdungen von Mitarbeitenden fernzuhalten.

Ist es nicht möglich, die Beschäftigten durch technische oder organisatorische Lösungen zu schützen, muss der Unternehmer ihnen PSA zur Verfügung stellen. Insbesondere in naturstein-, holz- und metallverarbeitenden Betrieben, Chemielaboren oder Bereichen, in denen mit Laserstrahlung gearbeitet wird, ist Augenschutz unerlässlich.

Welche Arten von Augen- und Gesichtsschutz gibt es?

Augenschutzgeräte werden unterteilt in

  • Bügelbrillen mit angebautem oder integriertem Seitenschutz,
  • Korbbrillen (Vollsichtbrillen) sowie
  • Augenschutzgeräte mit Gesichtsschutz (Schutzschilde, Schutzschirme, Schutzgitter, Schutzhauben).

Augenschutzgeräte, die über Gesichtsschutz verfügen, schützen die Augen, das Gesicht und ggf. auch die Hals- und Nackenpartie des Trägers.

Wer muss Schutzbrillen mit Sehstärke bezahlen?

Persönliche Schutzausrüstung muss immer auf den Anwender angepasst werden. Es nützt nichts, eine Schutzbrille zu tragen, die nicht passt oder nicht ihren Zweck erfüllt. Trägt ein Mitarbeitender bereits eine Korrekturbrille, weil er ohne sie nicht ausreichend sehen kann, gibt es zwei denkbare Varianten.

Ist bei kurzzeitigen Arbeiten eine Schutzbrille erforderlich, gibt es sogenannte Überbrillen, die über die Korrekturbrille gezogen wird. Das ist unbequem, hat durch zwei übereinanderliegende Bügel Nachteile im Tragekomfort und auch beim Sehen, beispielsweise durch Reflektionen. Dies muss der Unternehmer bei der Auswahl geeigneter Brillen mitberücksichtigen.

Es gibt auch speziell angepasste Korrekturschutzbrillen, die alle Elemente einer normalen Schutzbrille haben wie den Seitenschutz, aber eben auch angepasste Gläser in der benötigten Sehstärke. Die DGUV-Regel 112-992 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ enthält diesbezüglich einen Hinweis für Unternehmer: Sie empfiehlt, den Mitarbeitenden aus Akzeptanz- und Tragegründen sowie aufgrund der Schutzwirkung eben diese Brille zur Verfügung zu stellen.

In der Praxis sieht es oft so aus, dass der Unternehmer sich entweder an der Brille beteiligt, indem er zum Beispiel den Schutzanteil der Brille, nämlich das Gestell, bezahlt und der Mitarbeitende die in seiner Sehstärke angefertigten Gläser. In vielen Unternehmen ist es Usus, ein bestimmtes Budget für die Anfertigung einer angepassten Schutzbrille zur Verfügung zu stellen. Möchte ein Beschäftigter ein Gestell, dessen Preis über dem günstigsten Model mit adäquater Schutzwirkung liegt haben, so muss er den Aufpreis selbst tragen. Es gibt einige Hersteller von Schutzbrillen, die auch Korrekturschutzbrillen, sowie Optiker, die angepasste Schutzbrillen in einem angemessenen preislichen Rahmen im Angebot haben.
Grundsätzlich ist es aber im Ermessen des Unternehmens, ob es nur einen Teil bezahlt oder die gesamte Brille.

Wie lange darf ich eine Schutzbrille tragen?

In den Vorschriften gibt es keine Tragezeitbegrenzung. Die Schutzwirkung muss zu jedem Zeitpunkt gegeben sein. Das heißt, immer dann, wenn Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen die Gesundheit oder die Sehfähigkeit der Augen gefährdet ist, muss eine Schutzbrille getragen werden.

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber für die bereitgestellte Persönliche Schutzausrüstung erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten und die Beschäftigten zu unterweisen. Somit legt er auch fest, wie lange die PSA zu tragen ist (§ 3 PSA-Benutzungsverordnung).

Welche Gefahren können durch das Tragen einer Schutzbrille vermieden werden?

Es gibt mechanische Gefährdungen für die Augen wie Staub, Splitter und Späne. Des Weiteren gibt es optische Gefährdungen, wie Arbeiten mit Lasern oder Schweißarbeiten. Chemische Gefährdungen treten auf bei der Arbeit mit Lösungsmitteln, Säuren und Laugen. Thermische Gefährdungen entstehen durch starke Hitze, elektrische Gefährdungen bei Schaltarbeiten, durch Lichtbögen und Kurzschlüsse. Durch hohe Temperaturen oder durch wegspritzende Teilchen können Augen und Gesicht erheblich geschädigt werden. Bei Arbeiten mit biologischem Material wie Bakterien, Viren und Sporen können Erreger z. B. über Schleimhäute in den Körper gelangen und damit Infektionen verursachen.

Bei alle diesen Gefährdungsfaktoren müssen geeigneten Schutzbrillen oder Gesichtsschutzschilde vorhanden sein, die vor diesen Gefahren schützen. Manchmal treten Gefährdungen auch in Kombination auf. Wichtig bei der Wahl der PSA ist eine fachgerechte Beratung.

In der Praxis finden sich immer noch Unternehmen, die sich mit dem gewünschten Ziel nicht ausreichend beschäftigt haben und ihren Mitarbeitenden einfachste Schutzbrillen zur Verfügung stellen, ohne geprüft zu haben, ob das Modell in Größe, Form und Verwendungszweck die nötige Schutzwirkung bietet.

Die Schutzbrille muss zum Zweck und zum Mitarbeiter passen. Es nützt nichts, wenn zum Beispiel jemand mit einem schmalen Kopf eine breite Schutzbrille bekommt; die Schutzwirkung z. B. vor von der Seite reinfliegenden Teilen ist in dem Fall nicht gegeben.

Wann ist eine geschlossene Schutzbrille zu tragen?

Eine geschlossene Schutzbrille stellt die Korbbrille dar. Man kann sie sich wie eine Taucherbrille vorstellen. Der Gedanke dahinter ist der: Wenn ein Beschäftigter Tätigkeiten ausführt, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass Gefahrstoffe in die Augen gelangen können, sind diese vor spritzenden Gefahrstoffen zu schützen. In diesen Fällen sind dichtschließende Korbbrillen, die von der Passform her die Augen rundherum abdecken erforderlich, weil Schutzbrillen mit Seitenschutz nicht mehr ausreichen.

Mehr Komfort = mehr Akzeptanz

Fazit: Schäden an den Augen durch Fremdkörper, Gefahrstoffe oder durch optische, elektrische und thermische Gefährdungen sind nicht selten irreversibel. Das Verwenden einer geeigneten Schutzbrille oder Gesichtschutzschildes ist also durchaus lohnend. Je komfortabler für den Träger, desto größer die Akzeptanz.