Grundlagen zur professionellen Unterstützung bei psychischen Belastungen
Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Fälle der psychischen Probleme nehmen dabei zu. Doch da viele Jahre nicht über solche Themen gesprochen wurde, fehlen heute oft noch die notwendige Erfahrung, der angemessene Umgang damit und die entsprechende Qualifizierung. Das zukünftige Arbeitsprogramm PSYCH der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) soll das ändern. Die aktuelle Leitlinie wurde als Grundlage dafür geschaffen.
Fragen zu psychischen Belastungen sollen Routine werden
Technische, chemische, biologische und ergonomische Fragestellungen gehören bereits zur täglichen Routine des Aufsichtspersonals im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Als weiteren Punkt heißt es nun, den psychischen Belastungen den gleichen Stellenwert zukommen zu lassen und bei Beratungen und Überwachungen darüber zu informieren und dafür zu sensibilisieren. Des Weiteren ist die Situation vor Ort bei der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung mit zu überprüfen.
Verhältnisprävention
Wie bei allen Schutzmaßnahmen der GDA stehen auch bei den psychischen Belastungen die verhältnispräventiven Ansätze – also eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe – ganz vorne.
Komplexes Thema braucht kompetentes Personal
Wie komplex das Thema und wie wichtig eine Qualifizierung ist, zeigt sich unter anderem im Glossar des Leitfadens, in dem folgende Begriffe kurz voneinander abgegrenzt werden:
- psychische Belastung,
- psychische Belastungsfaktoren,
- psychische Beanspruchung,
- psychische Fehlbeanspruchung,
- psychische Fehlbelastung.
Nur wer sich bei diesem Thema sicher fühlt, kann kompetent beraten und in oft einmal schwierigen Situationen professionell unterstützen.
Die GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ stellt ein entsprechendes Rahmenkonzept vor und bietet Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung.
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