Vorsicht Biozide

Sind Sie schon schon in der "Artikel 95 - Liste"?


Biozide: Sind Sie schon schon in der "Artikel 95 - Liste"?

Die Biozidprodukte-Verordnung bringt wesentliche Änderungen für die Zulassung von Bioziden mit sich. Inverkehrbringer müssen z. B. unbedingt in der Liste nach Artikel 95 der Biozidprodukte-Verordnung (BPV) aufgeführt sein.

Mehr dazu und was Sie tun müssen, damit Sie in die "Artikel 95 - Liste" aufgenommen werden, erfahren Sie bei der IHK-Nordschwarzwald.

Was sind eigentlich Biozide?

Biozidprodukte sind Wirkstoffe und Gemische, die dazu dienen, auf chemischem oder biologischem Wege "Schadorganismen" zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.

Weiter grundlegende Informationen bietet das Lexikonstichwort "Biozide".

IHK Nordschwarzwald

Schlagworte zum Thema:  EU-Verordnung
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