Ramadan: Fasten und Arbeiten in den Nachtstunden

4 Millionen Muslime leben in Deutschland. Viele von ihnen arbeiten. Am 9. Juli hat für sie der Ramadan, die Fastenzeit, begonnen. Wie wirkt sich das Fasten auf die Arbeitsleistung aus? Was sollte man beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in dieser Zeit beachten?

Der Ramadan dauert 29 bzw. 30 Tage. Er fällt dieses Jahr, so wie in den kommenden Jahren, in die Zeit des Hochsommers. Zwischen Sonnenaufgang und -untergang liegen in Deutschland bis zu 20 Stunden. Muslime können sich an einer Zeittabelle orientieren, damit sie wissen, wann sie noch im Dunkeln frühstücken können und wann sie abends mit einer Dattel und einem Glas Wasser sowie einem Gebet das Fasten brechen dürfen. Gegessen wird ausschließlich in den Nachtstunden, oft ausgiebig mit Freunden und der Familie.

Fasten ist nicht schädlich für die Gesundheit

Fasten bzw. der Verzicht auf Essen und Trinken wirkt sich grundsätzlich nicht schädlich auf die Gesundheit aus. Allerdings kann es zu Kreislaufproblemen, Erschöpfungszuständen und Konzentrationsschwierigkeiten kommen, vor allem bis sich der Stoffwechsel nach ein paar Tagen umgestellt hat.

Folgende Auswirkungen können durch Fasten auftreten:

  • Dehydrierung,
  • Kreislaufprobleme,
  • Erschöpfungszustände,

  • Konzentrationsschwierigkeiten,

  • verlangsamte Reaktionszeiten oder

  • Schlafmangel.

Ramadan - mögliche Maßnahmen im Betrieb

Damit das Unfallrisiko in der muslimischen Fastenzeit nicht steigt und die Mitarbeiter auch während des Ramadans gesund und sicher arbeiten können, empfiehlt es sich, einige Punkte zu beachten:

  • Den Schichtplan auf die Bedürfnisse der Fastenden abstimmen.
  • Die Arbeitsgestaltung am Morgen und Abend flexibel handhaben.

  • Die Öffnungszeiten der Kantine flexibel gestalten, damit die Fastenden essen können, wenn sie dürfen.

  • Urlaubsanfragen von Muslime in dieser Zeit besonders berücksichtigen.

  • Als Zeichen des Respekts während der Fastenzeit auf gemeinsame Essenspausen verzichten.

Übrigens: Bei schwerer körperlicher Arbeit ist laut Koran Essen und Trinken erlaubt.