Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
Von dieser Berufskrankheit können in erster Linie Personen betroffen sein, die im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft sowie der Landschaftspflege tätig sind oder waren. Die Berufskrankheit ist allerdings nicht darauf beschränkt. Darüber hinaus wurden und werden Pestizide zum Beispiel zur Pflege von Gleis- und Sportanlagen, zur Schädlingsbekämpfung in Städten, Gebäuden sowie in der Nutztierhaltung und im Pflanzenfachhandel eingesetzt.
Rechtssicherheit durch Aufnahme in die Berufskrankheitenliste
Mit der Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten wird Rechtssicherheit über die jeweiligen Anerkennungsvoraussetzungen einer Erkrankung geschaffen. Die Verordnung folgt dabei den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bereits im Zeitraum zwischen der jeweiligen wissenschaftlichen Empfehlung des ÄSVB und dem Inkrafttreten der Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung können die Erkrankungen als sogenannte "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden. Im Fall der Berufskrankheit "Parkinson durch Pestizide" wurde die Empfehlung des Sachverständigenbeirats im März 2024 veröffentlicht und am 16. September 2025 durch den ÄSVB nochmals konkretisiert.
Präzisierung zur Vertraulichkeit
Zudem wird in der Verordnung eine Präzisierung zur Vertraulichkeit der Beratungsunterlagen des ÄSVB vorgenommen.
Nächste Schritte und Handlungsmöglichkeiten
Nun muss noch der Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen. Betroffene können sich aber bereits jetzt an ihren Arzt oder ihren Unfallversicherungsträger wenden.
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