Die Flexibilität hat ihre Grenzen
Damit die Arbeit im Home-Office reibungslos und sicher abläuft, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Regeln des Arbeitsschutzgesetzes bzw. der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen. Denn im Büro zu Hause gelten die gleichen Vorgaben wie im Büro im Betrieb.
Bei der Arbeit im Home Office gelten die gleichen Arbeitsschutzvorgaben wie im Betrieb.
Click to tweet
Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz sind zu beurteilen
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter. Um die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können, muss er wissen, wo Risiken und Gefahren lauern. Dafür muss er eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und diese dokumentieren – und zwar auch im Home-Office in den privaten vier Wänden des Arbeitnehmers. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber oder dessen Vertreter – wie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt – Zutritt zu seiner Wohnung gewähren.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist auch in der Privatwohnung durchzuführen
Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch aufs Arbeiten im Home-Office. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Möglichkeit der Arbeit zu Hause geeinigt, müssen sie u. a. folgende Punkte beachten:
- Bei der beruflichen Tätigkeit im Home-Office gilt grundsätzlich der volle Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen und Belastungen – auch psychische – am Arbeitsplatz Home-Office ermitteln und dokumentieren.
- Dem Arbeitgeber muss zur Gefährdungsbeurteilung der Zutritt in die private Wohnung gewährt werden.
Arbeiten zu Hause muss sicher und ergonomisch erfolgen
- Im Home-Office sind die gleichen sicherheitstechnischen und ergonomischen Standards wie in einem Büro im Betrieb einzuhalten.
- Für die tägliche Arbeit mit einem Notebook muss der Arbeitgeber einen externen Bildschirm und eine externe Tastatur zur Verfügung stellen.
- Auch Arbeitsmittel wie Drucker oder Aktenvernichter müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt und regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Die Arbeit sollte klar vom Privaten und der Freizeit getrennt sein
- Um erfolgreich und gesund im Home-Office arbeiten zu können, empfiehlt sich eine klare Trennung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz.
- Ruhe- und Pausenzeiten sollten bewusst eingeplant werden. Der Arbeitgeber hat auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen und muss auf das Einhalten der Zeiten bestehen.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.504
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
6071
-
ISO 3941:2026: Neue Brandklasse L für Lithium-Brände
593
-
Ist der Arbeitgeber zur Getränkeversorgung am Arbeitsplatz verpflichtet – wenn ja, wann?
582
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
531
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
218
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
173
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
160
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
136
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
131
-
Muskel-Skelett-Beschwerden: Homeoffice birgt höhere Risiken
05.08.2026
-
Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bremen geht neue Wege
03.08.2026
-
Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz: Prävention und Regeln
30.07.2026
-
Überarbeitete DGUV-Regel für die Luftfahrzeug-Instandhaltung
29.07.2026
-
EU setzt auf Prävention: Neue Programme gegen psychische Belastungen
23.07.2026
-
Was tun, wenn die körperlichen Beschwerden am Arbeitsplatz zunehmen
21.07.2026
-
Ikea führt „Stille Stunde“ deutschlandweit ein
14.07.2026
-
Erfolgreich BEM-Gespräche führen
13.07.2026
-
Gefahrstoffverordnung 2025: Strengere Regeln für den Umgang mit Asbest
09.07.2026
-
Wie Unternehmen sich besser auf den Klimawandel vorbereiten können
06.07.2026