Wenn die Psyche den Rücken schmerzen lässt

Stress mit dem Kollegen, Angst um den Arbeitsplatz – wer sich ständig Sorgen macht, fühlt sich bald auch körperlich nicht mehr wohl. Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz heißt das, immer auch nach den psychosozialen Faktoren im Unternehmen schauen. Denn präventive Maßnahmen in diesem Bereich können dazu beitragen, dass Muskel-Skelett-Erkrankungen seltener auftreten.
Arbeitsbedingungen, die Rückenschmerzen auslösen können
Von folgenden psychischen und sozialen Arbeitsbedingungen weiß man, dass sie für Rückenschmerzen verantwortlich sein können:
- hohe psychische Belastungen bzw. Arbeitsstress,
- geringe Arbeitszufriedenheit,
- Monotonie,
- Konflikte am Arbeitsplatz,
- mangelnde Rückmeldung sowie
- Arbeitsplatzunsicherheit.
Arbeitsbedingungen, die es ermöglichen, Rückenschmerzen wieder loszuwerden
Ein gutes Betriebsklima und die Unterstützung durch Vorgesetzte und Verantwortliche in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz können dazu beitragen, dass Schmerzen auch wieder verschwinden. Folgende Fragen lassen die Einstellung im eigenen Betrieb überprüfen:
- Kann offen über aktuelle Beschwerden gesprochen werden, um die Gestaltung der Arbeit anzupassen?
- Fördern Führungskräfte ein unterstützendes Betriebsklima und Erholungsphasen?
- Werden Konflikte und Schwierigkeiten ernst genommen oder unter den Teppich gekehrt?
Starker Mitarbeiter – starker Rücken
Schulungen können das Thema Psyche und Rücken in den Mittelpunkt stellen und die Mitarbeiter in ihrer Wahrnehmung stärken. Folgende Leitfragen können dabei helfen:
- Was denkt der Einzelne über die Ursachen von Rückenbeschwerden denkt?
- Wie denkt er darüber, ob und inwieweit bestehende Beschwerden selbst beeinflusst werden können?
- Weiß der Einzelne, welches Verhalten vor weiterer Schädigung schützt?
Die Broschüre "Rundum gestärkt - Wie psychosoziale Faktoren bei der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen am Arbeitsplatz berücksichtigt werden können" (DGUV Information 206-019) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet weitere Informationen, was Unternehmen tun können, sowie Fallbeispiele.
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