Corona-Isolationspflicht entfällt in Baden-Württemberg und Bayern

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein gilt die Isolationspflicht nach einer Infizierung mit dem Coronavirus nicht mehr. Stattdessen müssen Infizierte außerhalb der Wohnung 5 Tage lang eine Maske tragen. Infizierte dürfen aber nicht in Kliniken, Pflegeheimen und Gefängnissen arbeiten.

Wer sich mit Corona infiziert, muss in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein künftig nicht mehr in häusliche Isolation. Entsprechende Verordnungen der Landesregierungen traten in Baden-Württemberg und Bayern am 16.11.2022, in Schleswig-Holstein am 17.11.2022 und in Hessen am 23.11.2022 in Kraft.

Fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung

Für Infizierte gilt stattdessen eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart mitteilte. Gesundheitsminister Manne Lucha bezeichnete die Abkehr von der Isolationspflicht «aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar.» Das zeigten nicht zuletzt die Erfahrungen in europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen seien. «Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen», sagte der Grünen-Politiker.

Die neue Regelung soll es Infizierten etwa erlauben, soweit es deren Gesundheitszustand zulässt, mit einer Maske einkaufen oder an der frischen Luft spazieren zu gehen. Bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern darf im Freien auf die Maske zudem verzichtet werden. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Betretungsverbot und Tätigkeitsverbot für Kliniken, Pflegeheime und Gefängnisse

Als weitere Einschränkung sieht die neue Verordnung vor, dass Infizierte keine Kliniken und Alten- und Pflegeheime betreten oder dort arbeiten dürfen. Das gleiche gilt für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren.

Infizierte mit Symptomen sollen zu Hause bleiben

Die Landesregierungen empfehlen allerdings dringend, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für 5 Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder 10 Tage nach dem ersten Test vergangen sind.

Neue Regelungen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein

Die Landesregierung geht diesen Weg zusammen mit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein. Weitere Bundesländer dachten zuletzt darüber nach, andere lehnten einen solchen Schritt ab.

Trotz der Abkehr von der Isolationspflicht betonte Minister Lucha: «Klar ist aber auch, dass wir das Coronavirus nicht einfach ignorieren dürfen.» Persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken seien weiterhin wichtig, nicht zuletzt aufgrund einer derzeit zunehmenden Zahl an anderen Atemwegserkrankungen, beispielsweise der Influenza. Zugleich wies Lucha darauf hin, dass sich jede und jeder mit einer Impfung vor schweren Verläufen schützen könne.

dpa
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