Zeitliche Gestaltungsspielräume

Spielräume bei der Arbeitszeitgestaltung können einen Beitrag zu Zufriedenheit im Arbeitsleben leisten, weil die Arbeit nicht mehr in dem Maße als „fremdbestimmt“ erlebt wird, wie vorher.

Auch funktionierende Teamstrukturen können Handlungsräume erweitern, wenn die Kollegen sich gegenseitig zeitlich „freispielen“.

Arbeitszeitgestaltung - Eigenverantwortung versus Fremdbestimmtheit

Eine flexible Ausgestaltung wirkt Burnout-Phänomenen entgegen. Den mit eigenverantwortlich gesteuerten flexiblen Arbeitszeiten werden Handlungsspielräume für die Mitarbeiter eröffnet, die als Erweiterung des persönlichen Gestaltungshorizonts empfunden werden.

Durch eigenverantwortlich gesteuerte Arbeitszeiten lassen sich Arbeits- und Privatleben besser miteinander vereinbaren. Das kann z. B. so funktionieren:

  • indem persönlich wichtige private Termine auch während der Arbeitszeit wahrgenommen werden können oder
  • indem die Arbeitszeit bürounabhängig und damit durchmischt mit privaten Aktivitäten erbracht werden kann.

Eine flexible Ausgestaltung kann individuelle Arbeitsstile fördern, z. B.:

  • indem nach  individuellem Zeitrhythmus weniger produktive Arbeitsstunden – z. B. die frühen Tagesstunden bei Spätaufstehern – vermieden oder
  • Arbeitstempo- und Pausen-Variationen individualisiert werden können.

Hierfür eignen sich besonders Vertrauensarbeitszeitsysteme. Die Durchmischung von Arbeit und Privatem kann aber auch nach hinten losgehen, denn eine solche Struktur braucht eine sehr gut sortierte und disziplinierte Arbeitsweise.

Hilfreich sind Teammodelle, die auf eine Auslotung der individuellen Arbeitszeitinteressen setzen. Sie sind ein exzellentes Übungsfeld zur Entwicklung von Selbstbestimmungspotenzialen und können die Widerstandsfähigkeit gegenüber Belastungen und Krisensituationen stärken.

Zeitliche Handlungsspielräume bei der Aufgabenerledigung

Vor allem in Arbeitsbereichen, bei denen es nicht darauf ankommt, dass Aufgaben sofort erledigt werden, sollten feste Arbeitszeiten, Kernzeiten oder Büropräsenzpflichten in Frage gestellt und überprüft werden.

Für Aufgaben die sofort erledigt werden müssen, kann die sog. „Service-Triangel“ eingesetzt werden.

  • Dabei werden dort, wo es möglich ist, Serviceversprechen hinsichtlich sofort zu erbringender Leistungen – etwa der qualifizierten Beantwortung von Kundenanfragen und der unmittelbaren Einleitung eines Bearbeitungsvorgangs gemacht.
  • Die Servicezeit, währenddessen das obige Serviceversprechen garantiert wird, muss definiert werden.
  • Eine Mindestbesetzungsstärke, die erforderlich ist, um das obige Serviceversprechen einhalten zu können, wird organisiert.

Die Frist- und Terminleistungen, neben den genannten sofort zu erbringenden Leistungen, werden zusammen mit den betroffenen Mitarbeitern diskutiert und münden in einen Katalog jener Arbeitsleistungen, die entweder bis zu einem mit dem Kunden vereinbarten Termin oder mit einer bestimmten Frist erbracht werden müssen. Für diese Leistungen sollte der Mitarbeiter im Rahmen der vorhandenen Rahmenbedingungen (Vermeidung von Nachtarbeit, Datenschutz, Zeitkontenausgleich etc.) so viel zeitlichen Gestaltungsspielraum erhalten, wie möglich.

Spezialfall Schichtarbeit

Die Foliensatz „Nacht- und Schichtarbeit“ klärt Mitarbeiter über mögliche Belastungen und Folgen von Schichtarbeit auf. Außerdem wird dargestellt, was eine gute Schichtplanung ausmacht und wie sich Arbeitnehmer, die im Schichtdienst tätig sind, von der Arbeit erholen können.