Zusammenfassung

 
Begriff

Zement ist der klassische Baustoff in der Bauwirtschaft. Zur Verarbeitung wird dem Zement Wasser zugesetzt. Dabei entsteht eine stark alkalische Lösung, die meist einen pH-Wert von 13 bis 14 aufweist. Der hohe pH-Wert ist technologisch erforderlich. Ein Absinken des pH-Wertes führt zu Bauschäden wie das Rosten der Bewehrungsstähle. Aufgrund des hohen pH-Wertes besteht beim Umgang mit Zement die Gefahr von Reizungen und Verätzungen. Die Gefahr eines allergischen Hautekzems besteht i. Allg. nicht mehr, da alle Zementen, die nicht in geschlossenen Anlagen verarbeitet werden, chromatarm eingestellt werden müssen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei der Verwendung von Zement und zementhaltigen Produkten sind folgende Vorschriften zu beachten:

Bautechnisch wird Zement u. a. durch die DIN EN 1164 geregelt.

1 Herstellung und Verwendung

Zement wird aus Kalkstein, Ton, Sand und Eisenerz durch oxidatives Brennen bei ca. 1.500 °C hergestellt. Dabei entstehen aus den Rohstoffen v. a. Silikate. Diese Silikate werden noch mit Zuschlägen wie Calciumsulfat vermischt und vermahlen. Der so hergestellte Zement wird als Portlandzement bezeichnet. Durch das Zumahlen weiterer Zusatzstoffe kann Zement mit unterschiedlichen chemischen und physikalischen Eigenschaften hergestellt werden.

Aufgrund der hohen Energiekosten bei der Herstellung, der großen Mengen Kohlendioxid, die beim Brennen freigesetzt werden, und der Schonung der Rohstoffvorkommen werden zunehmend Kompositzemente statt reiner Portlandzemente eingesetzt. Diesen Zementen werden neben einem Anteil an Portlandzement Stoffe mit puzzolanischen (wasserbindenden) Eigenschaften, wie Flugasche und Hüttensand, zugesetzt.

Der meiste Zement wird dabei von der Betonindustrie zur Herstellung von Fertigteilen oder Transportbeton verwendet. Ein erheblicher Teil wird aber auch als Zement oder als zementäre Produkte, wie Spachtelmassen, Fliesenkleber oder Mauermörtel, händisch verarbeitet.

2 Gesundheitsgefahren

Durch den hohen pH-Wert, der sich bei der Zugabe von Wasser einstellt, stehen als mögliche Gesundheitsschäden Verätzungen und Reizungen im Vordergrund. Unsachgemäßer Umgang mit keiner oder unzureichender Schutzkleidung kann zu schwereren Verätzungen führen. Da im Gegensatz zum Umgang mit Säuren der Hautkontakt mit alkalischen Lösungen meist erst nach einiger Zeit als schmerzhaft empfunden wird, sind massive Verätzungen keine Ausnahme.

Bis 2005 bestand für den Verarbeiter noch die Gefahr eines allergischen Hautekzems, dass durch den Chromat im Zement ausgelöst werden konnte. Seit dem 17.1.2005 muss der Chromatgehalt unter 2 ppm bezogen auf den Zementanteil liegen. Hier besteht lediglich das Problem, dass die Chromatreduzierer mit der Zeit ihre Wirksamkeit verlieren. Daher muss auf den Produkten ein Datum angegeben werden, bis wann die Chromatreduzierung garantiert ist. Produkte mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum dürfen nicht mehr verwendet werden.

Neben dem Hautkontakt besteht noch die Gefahr des Einatmens von Zementstaub. Dieser kann zu irritativen und entzündlichen Reaktionen besonders im oberen Atembereich führen. Der zeitweise geltende Grenzwert von 5 mg/m³ ist vom Ausschuss für Gefahrstoffe zurückgezogen worden, da er keinen ausreichenden Schutz bietet. Das Freisetzen von Zementstaub kann durch den Einsatz von Absaugungen oder staubreduzierten Produkten deutlich reduziert werden.

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