Zusammenfassung

 
Begriff

Abzüge sind Arbeitsplätze v. a. in Laboren und bestehen aus einer mit festen Wänden umgebenen Arbeitsfläche. Bauweise und Luftführung müssen ausreichenden Schutz für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten:

  • Abzüge dienen dazu, Mitarbeiter vor Stoffen, Partikeln, spritzenden Flüssigkeiten und Bränden zu schützen.
  • Gefährliche Gase, Dämpfe und Stoffe werden in Abzügen abgesaugt und so der Atemluft der Beschäftigten entzogen.
  • Umherfliegende Partikel, spritzende Flüssigkeitstropfen oder sich entwickelnde Brände werden auf den Raum im Abzug begrenzt.

Als technische Schutzmaßnahmen im Labor gehören Abzüge zu den Absaugeinrichtungen wie z. B. auch Absaugboxen mit Luftrückführung. Von den Abzügen zu unterscheiden sind die "Sicherheitswerkbänke", bei denen die Abluft über Hochleistungsfilter geführt sowie die Zuluft gefiltert wird, damit ein steriles Arbeiten gewährleistet werden kann. Abgesaugte Umhausungen oder abgesaugte Arbeitsplätze sind keine Abzüge.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten:

  • TRGS 526 "Laboratorien" und DGUV-I 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen"
  • TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
  • DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Laborabzüge sind in DIN EN 14175 (Teile 1-7) geregelt.

1 Anforderungen an Abzüge

Ein Abzug ist ein wichtiger sicherheitsrelevanter Bestandteil eines Labors. Abzüge müssen u. a. folgende Anforderungen erfüllen (vgl. Abschn. 6.3.1 TRGS 526):

  • aus geeigneten Werkstoffen, in Abhängigkeit von den Stoffen, mit denen umgegangen wird;
  • Arbeitsfläche chemikalienbeständig, flüssigkeitsdicht und mit einem Randwulst;
  • Fenster der Abzüge aus Sicherheitsglas (z. B. Verbund-Sicherheitsglas) oder geeignetem Kunststoff;
  • mit beweglicher Frontscheibe: Die geschlossene Frontscheibe schützt das Labor und die Mitarbeiter vor Splittern, Spritzern oder dem Ausbreiten eines Brandes;
  • Frontschieber gegen Herunterfallen gesichert;
  • mit einer Lüftungsanlage versehen: Die Lüftungsanlage saugt die frei werdenden Gase, Dämpfe und Aerosole aus der Atemluft ab. Es muss sichergestellt werden, dass die Absaugleistung stets ausreichend ist. Die Abzüge sind daher mit einer Kontrolleinheit versehen, die bei zu geringer Saugleistung ein Warnsignal (optisch und akustisch) auslöst, bei älteren Abzügen ohne selbsttätig wirkende Überwachungseinrichtung müssen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden;
  • die optimale Saugleistung hat der Abzug bei geschlossener Frontscheibe: Hinweis anbringen mit Aufschrift "Frontschieber geschlossen halten";
  • Einrichtungen zur Druckentlastung, z. B. lose eingelegte Platten, die gegen Fortfliegen gesichert sind;
  • Abzugsrohre und -kanäle dürfen nicht zur Brandübertragung beitragen.
 
Wichtig

Absaugboxen

Absaugboxen mit Luftrückführung sind ebenfalls Absaugeinrichtungen. Sie sind "i. d. R. nur für Tätigkeiten mit kleinen Mengen und nicht für Tätigkeiten mit sehr giftigen (neu: toxischen), krebserzeugenden, erbgutverändernden (neu: keimzellmutagenen) oder reproduktionstoxischen Stoffen sowie nicht für Tätigkeiten mit Niedrigsiedern (Siedepunkt ≤ 65 °C) geeignet". Absaugboxen bedürfen einer besonders sorgfältigen Wartung und Sachkenntnis der Benutzer, zusätzliche Gefährdungen sind bei Filterwechsel oder Brand im Filter möglich (s. Nr. 6.3.2 TRGS 526).

2 Arbeitsbedingungen

Die Mitarbeiter müssen immer dann unter einem Abzug arbeiten, wenn

  • Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe frei werden, die nicht in die Atemluft gelangen dürfen,
  • Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe frei werden, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können,
  • in Apparaturen oder Anlagen ein gefährlicher Druckaufbau möglich ist.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Laborabzüge sind in DIN EN 14175 geregelt. Die TRGS 526 "Laboratorien" enthält weitere Vorschriften zu Ausrüstung und Betrieb von Abzügen.

3 Wartungen und Prüfungen

Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, müssen Abzüge regelmäßig gewartet und ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt vor der Inbetriebnahme und danach grundsätzlich mindestens einmal pro Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person (vgl. § 10 BetrSichV). Die Prüfung der lufttechnischen Funktion kann entfallen, wenn eine selbstüberwachende Funktionskontrolle vorhanden ist und bei zu geringem Volumenstrom ein optisches und akustisches Signal ausgelöst wird. Diese Dauerüberwachungseinrichtung muss in Abständen von nicht mehr als 3 Jahren geprüft werden (vgl. Abschn. 7.3 TRGS 526). Hinweise zum Prüfumfang bei Laborabzügen verschiedener Baujahre gibt Kap. 2.3.3 Tabelle 1 DGUV-I 213-857; abhängig von Bauart und Hersteller können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein. Abzüge müssen regelmäßig bzw. bei Bedarf gewartet werden, es empfiehlt sich ein Wartungsplan. Regelmäßiges, geplantes Warten verlängert die Lebensdauer des Arbeitsmittels und gewährleistet Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Ergebnisse der Prüfungen und Wartungen müssen dokumentiert werden.

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