- Unterweisung anhand von Betriebsanweisungen vor der Beschäftigung und danach mind. einmal jährlich durchführen;
- ggf. Flucht- und Rettungsplan aufstellen;
- Überwachung des Ozongehalts in der Luft wird empfohlen, insbesondere in Ozonisierungsanlagen, Röntgenlaboren, beim Elektroschweißen, beim Plasmaschneiden und bei Elektroarbeiten, bei denen Lichtbogen entstehen;
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie stillende und werdende Mütter beachten (JArbSchG bzw. MuSchG);
- Betriebsbereiche nur für Beschäftigte zugänglich (Hinweisschilder).
Arbeiten im Freien
Neben Hitze und UV-Strahlung beeinflussen auch Luftschadstoffe wie Ozon die Arbeit im Freien. Organisatorische Maßnahmen können sein:
- Arbeiten in Zeiten geringerer Ozonbelastung verlegen;
- Arbeitsplätze abschatten, Arbeitstempo drosseln;
- Arbeiten und Pausen ins Innere von Gebäuden verlagern;
- ozonerzeugende Tätigkeiten vermeiden;
- ärztliche Beratung besonders ozonempfindlicher Personen organisieren.
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