Beschäftigte müssen Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen kennen. Durch ihre Mitwirkung können Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen vermieden werden. Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben trägt der Arbeitgeber. Die Verantwortlichen im Arbeitsschutz beraten und unterstützen. Organisatorische Maßnahmen sind z. B.:

  • Betriebsanweisung erstellen und Unterweisungen regelmäßig durchführen,
  • Einfärben von Salzen und Farbgebung bei Verpackungen gegen Verwechslungsgefahr,
  • Verantwortlichkeiten für Anlieferung, Lagerung und innerbetrieblichen Transport festlegen.

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