Die Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und die Umwelt beim Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen im Labor machen es notwendig, auch für den Notfall gerüstet zu sein. Sicherheitseinrichtungen müssen stets funktionsfähig sein und dürfen nicht unwirksam gemacht werden. Einrichtungen für den Notfall sind:
- Notduschen: Körper- bzw. Augennotduschen,
- Feuerlöscheinrichtungen,
- Erste-Hilfe-Einrichtungen,
- Sicherheitsbeleuchtung,
- Not-Aus-Schalter,
- Notabsperrung für Brenngasleitungen,
- Einrichtungen zur Alarmierung bei Notfällen (Telefon im Labor),
- Flucht- und Rettungswege, Notausgänge.
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