Zusammenfassung

 
Begriff

Biologische Arbeitsstoffe bzw. Biostoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen sowie mit transmissibler spongiformer Enzephalopathie (TSE) assoziierte Agenzien, die den Menschen durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende oder sonstige, die Gesundheit schädigende Wirkungen gefährden können. Als Biostoffe gelten auch bestimmte Ektoparasiten sowie technisch hergestellte biologische Einheiten mit neuen Eigenschaften, die die Gesundheit in gleicher Weise gefährden können wie Biostoffe.

Tierhaare, Federn, Stoffwechselprodukte oder organische Stäube sind dagegen keine Biostoffe.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es finden i. W. Anwendung:

1 Arten

1.1 Mikroorganismen

Zu den Mikroorganismen gehören Bakterien, Viren, Protozoen und Pilze. Gemeinsames Merkmal ist, dass sie mikroskopisch klein und daher mit bloßem Auge nicht erkennbar sind. Vor allem Bakterien und Pilze sind weit verbreitet, sie kommen überall vor: in Luft, Wasser und Boden. Nicht alle Mikroorganismen gefährden die Gesundheit des Menschen.

1.2 Prionen

Prionen sind Proteine mit virusähnlichen Eigenschaften. Sie stehen im Verdacht, sog. transmissible spongiforme Enzephalopathie zu verursachen, eine Hirnerkrankung, bei der das Hirngewebe schwammartig aussieht (z. B. BSE bei Rindern oder Creutzfeld-Jakob beim Menschen).

1.3 Ektoparasiten

Ektoparasiten leben auf anderen Organismen (z. B. Stechmücke, Läuse, Zecken).

1.4 Endoparasiten

Endoparasiten halten sich im Innern des Wirts auf. Endoparasiten beim Menschen sind z. B. Erreger von Malaria oder Ruhr sowie einige Würmer, wie z. B. der Bandwurm.

2 Risikogruppen

Biostoffe werden entsprechend ihrem Infektionsrisiko in 4 Risikogruppen eingestuft (§ 3 BioStoffV), dabei kennzeichnet 1 das geringste und 4 das höchste Risiko. Z. B. gehören Ebola- oder Pockenviren zur Risikogruppe 4, da sie schwere Krankheiten hervorrufen, eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen und eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung normalerweise nicht möglich ist.

3 Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

In Deutschland haben mehr als 5 Mio. Beschäftigte Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen.[1] Mögliche Bereiche bzw. Tätigkeiten sind z. B.:

  • Forschungseinrichtungen und Labore,
  • Biotechnologie mit z. B. Bioreaktoren, Separatoren,
  • Gesundheitswesen: Krankenhaus, Pflegeheime,
  • Entsorgungswirtschaft: Kompostierungsanlagen, Müllverbrennung,
  • Kanalreinigung,
  • Tierhaltung, Tierzucht und Veterinärwesen,
  • Gebäudesanierung,
  • Umgang mit Kühlschmierstoffen in der Metallbearbeitung,
  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Biogasanlagen,
  • Schlachtbetriebe,
  • Straßenreinigung,
  • Reinigung von Sanitärbereichen,
  • Bodenarbeiten,
  • Wein- und Gartenbau,
  • Tätigkeiten an raumlufttechnischen Anlagen.

Gezielte Tätigkeiten liegen nach § 2 Abs. 8 BioStoffV vor, wenn

  • Tätigkeiten auf einen oder mehrere Biostoffe unmittelbar ausgerichtet sind,
  • der Biostoff oder die Biostoffe mindestens der Spezies nach bekannt sind und
  • die Exposition der Beschäftigten im Normalbetrieb hinreichend bekannt oder abschätzbar ist.

Typische Tätigkeiten sind u. a. das Isolieren, Vermehren, Aufschließen, Mischen, Umfüllen oder Abtrennen von Biostoffen.

Bei nicht gezielten Tätigkeiten liegt mindestens eine der zuvor genannten Voraussetzungen nicht vor. Dies gilt v. a. für die Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können (§ 2 Abs. 7 Nr. 2 BioStoffV). Nicht gezielte Tätigkeiten sind z. B.:

  • Blutentnahme bei einem Patienten mit bekanntem oder unbekanntem Erreger im Blut;
  • Instandsetzungs- oder Prüftätigkeiten an kontaminierten Geräten oder in kontaminierten Anlagen (Lüftungstechnik);
  • Reinigungstätigkeiten in Krankenhäusern und Laboren.
 
Wichtig

Gezielte und nicht gezielte Tätigkeit nebeneinander

Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten können nebeneinander vorliegen. Das ist z. B. im Labor der Fall, wenn aus dem Blut eines Patienten Aids-Viren kultiviert werden und nicht ausgeschlossen werden kann, dass sein Blut gleichzeitig Hepatitis-B-Viren enthält.

[1] Quelle: BAuA.

4 Gefährdungen und Schutzstufen

Die Aufnahme von Biostoffen erfolgt v. a. über die Atemwege (Aerosole, Staub). Biostoffe können bei unzureichender Hygiene am Arbeitsplatz auch durch Essen, Trinken oder Rauchen aufgenommen werden oder über verletzte, aufgeweichte oder vorgeschädigte Haut eindringen. Auch Spritzer in die Augen oder auf die Mundschleimhaut müssen als Eintrittspforte berücksichtigt werden.

Beim Umgang mit scharfen oder spitzen Arbeitsmitteln besteht ein hohes Gefährdungspotenzial, wenn durch Schnitt- oder Stichverletzungen mit gebrauchten Instrumenten Biostoffe in den Körper gelangen und Infektionen verursachen.

4.1 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdun...

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