Zusammenfassung

 
Begriff

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die eine oder mehrere der in § 3a Abs. 1 Chemikaliengesetz genannten, in § 3 GefStoffV näher bestimmten Gefahrenklassen aufweisen und den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien entsprechen. Stoffe sind chemische Elemente oder chemische Verbindungen, die natürlich vorkommen oder hergestellt werden. Dazu gehören auch die zur Wahrung der Stabilität notwendigen Hilfsstoffe und die durch das Herstellungsverfahren bedingten Verunreinigungen, mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können. Gemische sind aus 2 oder mehreren Stoffen bestehende Gemische oder Lösungen (§ 3 ChemG). Biologische Arbeitsstoffe, wie z. B. Biomüll oder Blutproben, können auch Gefahrstoffe sein. Der Umgang damit ist in der Biostoffverordnung geregelt. Zu den Gefahrstoffen gehören auch z. B. Holzstaub, Ottokraftstoff, Schweißrauche, Dieselmotoremissionen, Narkosegase und Ozon.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Auf europäischer Ebene sind die CLP-Verordnung 1272/2008/EG und die REACH-Verordnung 1907/2006/EG grundlegend.

Die Vorgabe der europäischen Union zur Trennung der Rechtsvorschriften für Hersteller und für Anwender wird auch im Gefahrstoffrecht eingehalten. Wichtige Vorschriften für Hersteller von Gefahrstoffen sind z. B. das Chemikaliengesetz und die Chemikalienverbots-Verordnung. Für Anwender von Gefahrstoffen gelten z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Für biologische Arbeitsstoffe sind darüber hinaus die Biostoffverordnung und die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) grundlegend.

1 Gefährliche Stoffe und Gemische

Gefahrstoffe sind in nahezu allen Betrieben im Einsatz. Sie können die Gesundheit gefährden, indem sie eingeatmet oder über die Haut aufgenommen werden. Schädigungen können sofort oder erst nach Jahren auftreten. Weiterhin sind die physikalisch-chemischen Gefährdungen, die z. B. durch Brände oder Explosionen in Anwesenheit von Gefahrstoffen auftreten, zu betrachten.

Gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische sind (§ 3a ChemG):

  1. explosionsgefährlich
  2. brandfördernd
  3. hochentzündlich
  4. leichtentzündlich
  5. entzündlich
  6. sehr giftig
  7. giftig
  8. gesundheitsschädlich
  9. ätzend
  10. reizend
  11. sensibilisierend
  12. krebserzeugend
  13. fortpflanzungsgefährdend
  14. erbgutverändernd oder
  15. umweltgefährlich

Ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen. Sie sind im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) berücksichtigt.

Gefahrenklassen geben die Art der Gefährdung wieder (§ 3 GefStoffV), Nummerierung nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Klammern:

1. Physikalische Gefahren (2)

  1. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (2.1)
  2. Entzündbare Gase (2.2)
  3. Aerosole (2.3)
  4. Oxidierende Gase (2.4)
  5. Gase unter Druck (2.5)
  6. Entzündbare Flüssigkeiten (2.6)
  7. Entzündbare Feststoffe (2.7)
  8. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (2.8)
  9. Pyrophore Flüssigkeiten (2.9)
  10. Pyrophore Feststoffe (2.10)
  11. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (2.11)
  12. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (2.12)
  13. Oxidierende Flüssigkeiten (2.13)
  14. Oxidierende Feststoffe (2.14)
  15. Organische Peroxide (2.15)
  16. Korrosiv gegenüber Metallen (2.16)

2. Gesundheitsgefahren (3)

  1. Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ) (3.1)
  2. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (3.2)
  3. Schwere Augenschädigung/Augenreizung (3.3)
  4. Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut (3.4)
  5. Keimzellmutagenität (3.5)
  6. Karzinogenität (3.6)
  7. Reproduktionstoxizität (3.7)
  8. Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (STOT SE) (3.8)
  9. Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition (STOT RE) (3.9)
  10. Aspirationsgefahr (3.10)

3. Umweltgefahren (4)

Gewässergefährdend (akut und langfristig) (4.1)

4. Weitere Gefahren (5)

Die Ozonschicht schädigend (5.1)

2 Wie erkennt man Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe müssen sicher und unverwechselbar verpackt sein. Das Etikett auf der Gefahrstoffverpackung enthält erste zur sicheren Handhabung wichtige Informationen wie Gefahrenpiktogramme, Signalwort und die H- und P-Sätze.

3 Wo finden Mitarbeiter Informationen zu Gefahrstoffen?

Gefahrstoffe müssen sicher und unverwechselbar verpackt sein. Das Etikett auf der Gefahrstoffverpackung enthält erste zur sicheren Handhabung wichtige Informationen wie das (die) Gefahrenpiktogramm(e), das Signalwort und die H-/P-Sätze.

Umfangreichere Informationen enthält das vom Lieferant mitzuliefernde Sicherheitsdatenblatt. Auf der Basis des Sicherheitsdatenblattes muss der Unternehmer eine Betriebsanweisung für die Anwender von Gefahrstoffen im Betrieb erstellen.

4 Wie werden Mitarbeiter vor Gefahrstoffen geschützt?

Sobald feststeht, dass Beschäftigte Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff durchführen oder Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden, muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit durchgeführt werden. Hier werden die folgenden Gefährdungen berücksichtigt:

  • Stoffeigenschaften,
  • Sicherheitsinformationen des Lieferanten,
  • Aus...

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