Das Laborpersonal muss:

  • fachkundig sein;
  • Mängel oder Gefährdungen beseitigen oder dem Arbeitgeber oder Laborleiter melden;
  • während eines laufenden Versuchs an seinem Arbeitsplatz bleiben;
  • sich gegenseitig über die Durchführung gefährlicher Tätigkeiten informieren (z. B. bei gleichzeitigem Arbeiten an einem Abzug);
  • den Arbeitgeber oder seinen Beauftragten über evtl. Gesundheitsstörungen informieren;
  • PSA benutzen – falls dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurde;
  • eine sichere Arbeitsweise haben.

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