Das Laborpersonal muss:
- fachkundig sein;
- Mängel oder Gefährdungen beseitigen oder dem Arbeitgeber oder Laborleiter melden;
- während eines laufenden Versuchs an seinem Arbeitsplatz bleiben;
- sich gegenseitig über die Durchführung gefährlicher Tätigkeiten informieren (z. B. bei gleichzeitigem Arbeiten an einem Abzug);
- den Arbeitgeber oder seinen Beauftragten über evtl. Gesundheitsstörungen informieren;
- PSA benutzen – falls dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurde;
- eine sichere Arbeitsweise haben.
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