Zusammenfassung

 
Begriff

Der Umgang mit der handgeführten Kettensäge erfordert je nach Arbeitsaufgabe verschiedene Persönliche Schutzausrüstungen, die gleichzeitig zu tragen sind. Neben Schutzhelm, Gehörschutz, Gesichtsschutz und Schutzhandschuhen sind das insbesondere die Schnittschutzhose, Schnittschutzgamaschen und schnittbeständige Stiefel. Dieses Gesamtpaket an PSA wird auch Kettensäger-Schutzkleidung genannt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die PSA-Benutzungsverordnung regelt grundsätzlich, wann der Unternehmer PSA bereitzustellen hat, wie diese beschaffen sein muss und dass diese von den Beschäftigten zu benutzen ist. Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) legt fest, ab welchen Einwirkungen Schutzmaßnahmen gegen gehörgefährdenden Lärm und gegen Vibrationen zu treffen sind. Die DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189) beschreibt die Kettensäger-Schutzkleidung grundlegend.

1 Grundlagen

Arbeiten, die mit einer handgeführten Kettensäge verrichtet werden, schließen in der Regel technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen aus, um die möglichen Gefährdungen zu beseitigen.

Abhängig von den durchzuführenden Arbeiten, sind beim beruflichen Umgang mit der handgeführten Kettensäge unterschiedliche Persönliche Schutzausrüstungen zu tragen, deren Funktion an anderer Stelle beschrieben ist:

  • Schutzhelm (z. B. bei Fäll- oder Ausästearbeiten),
  • Gehörschutz (i. d. R. liegt gehörschädigender Lärm vor),
  • Gesichtsschutzschirm (wegfliegende Holzsplitter können Augen- und Gesichtsverletzungen hervorrufen),
  • Schutzhandschuhe (Hand- oder Fingerverletzungen durch Holzsplitter),
  • Schutzkleidung gegen Schnittverletzungen durch die handgeführte Kettensäge: Da die Kette einer handgeführten Kettensäge im Schnittbereich ungeschützt verläuft, besteht beim Umgang mit diesen Sägen eine große Gefahr von Schnittverletzungen im Bein- und Fußbereich. Die Bewegung der handgeführten Kettensäge erfolgt i. d. R. von oben nach unten. Diese Bewegung erfolgt während des Sägens durch das Holz mit einem Druck, der gegen das Holz (Stamm, Ast) ausgeübt wird, nur sehr langsam. Ist das Holz durchgesägt, dann wird der Widerstand schnell geringer und die vertikale Bewegung wird schneller. Wenn die Bewegung nicht rechtzeitig gebremst wird, kann es zu Schnittverletzungen im Bein-, Mittelfuß- oder Zehenbereich kommen. Diese Bereiche sind daher bei Arbeiten mit der handgeführten Kettensäge besonders zu schützen. Dazu wird eine besonders schnittbeständige, persönliche Schutzausrüstung verwendet, die nachfolgend beschrieben wird. Der Schnittschutz wird dadurch erreicht, dass das verwendete Schutzmaterial durch die Kette nicht zerschnitten wird, losgelöste Fasern die Säge verstopfen und die Sägebewegung blockieren oder die Fasern einen hohen Schnittwiderstand bieten und die Kettengeschwindigkeit abbremsen.

2 Schnittschutzkleidung

2.1 Schnittschutzhose

Die Schnittschutzhose nach EN 381-5 "Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen/Teil 5: Anforderungen an Beinschutz" weist einen Schutzbereich auf, in dem die Hose gegenüber handgeführten Kettensägen schnittbeständig ist. Die Schnittschutzhose ist in 3 Formen erhältlich (Form A, Form B, Form C), wobei nachfolgend die Flächen beschrieben werden, die schnittbeständig sind:

  • Form A:

    • Vorderseite der Hose (5 cm oberhalb des unteren Beinabschlusses bis 20 cm oberhalb des Schrittes; der Bereich des Hosenschlitzes darf auf einer Breite von max. 3 cm frei von Schutzmaterial sein);
    • Rückseite der Hose linkes Bein an der Außenseite (5 cm oberhalb des unteren Beinabschlusses bis 20 cm oberhalb des Schrittes ein 5 cm breiter Streifen);
    • Rückseite der Hose rechtes Bein an der Innenseite (5 cm oberhalb des unteren Beinabschlusses bis 5 cm unterhalb des Schrittes ein 5 cm breiter Streifen).
  • Form B:

    • Vorder- und Rückseite der Hose wie Form A;
    • zusätzlich an der Rückseite der Hose am linken Bein an der Innenseite ein Streifen, wie unter Form A beim rechten Bein beschrieben.
  • Form C:

    • wie Form A, an der Rückseite ist der Schutzbereich jedoch vollständig bis 5 cm unterhalb des Schrittes gewährleistet.

2.2 Beinschutz

Dieser Schutz wird zusätzlich zu der Schnittschutzhose verwendet. Er ist erhältlich als Schutzgamasche oder Schutzstiefel. In jedem Fall deckt der Schutzbereich die Zehen, den Mittelfuß und den Schienbeinbereich ab. Bei der Verwendung einer Schutzgamasche ist der Zehenbereich nicht durch die Gamasche geschützt (hier wird vorausgesetzt, dass unter der Gamasche ein Sicherheitsschuh getragen wird).

3 Unterweisung

Die Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen Abständen, mind. jedoch jährlich, über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und die Schutzmaßnahmen zur Abwendung dieser Gefährdungen unterwiesen werden. Die Wirkungsweise von Kettensäger-Schutzkleidung, sowie deren Handhabung und Prüfung auf augenscheinliche Mängel vor dem Gebrauch sind Bestandteil der Unterweisung.

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