Das Schweißen und Löten an Fässern, die brennbare Flüssigkeiten enthalten haben, kann tückisch und hochgefährlich sein. Auch wenn das Fass scheinbar leer ist, können Flüssigkeitsrückstände an der Innenwandung und in den Falzen haften. In einem bestimmten Gemisch mit Luft kann so eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen, die sich entzündet sobald eine Zündquelle hinzukommt, wie z. B. beim Schweißen, Löten oder Zertrennen mit einer Flex.[1]

Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind bei diesen Tätigkeiten zu treffen (vgl. Kap. 2.26 Abschn. 3.9 DGUV-R 100-500):

  1. Die Verschlüsse am Fass sind vorzeitig und ohne funkenreißende Werkzeuge bzw. ohne Flamme zu öffnen.
  2. Alle Rückstände sind durch wiederholtes Ausspülen mit heißem Wasser oder Dampf zu beseitigen.
  3. Das Fass ist bis auf einen kleinen Luftraum unter der Erhitzungsstelle vollständig mit einem nicht brennbaren Stoff, z. B. Wasser, Wasserdampf oder einem inerten Gas zu füllen.
  4. Durch Schwenkrohre, Schläuche oder ähnliche Gegenstände ist dafür Sorge zu tragen, dass das Fass auch gefüllt bleibt.

Diese Arbeiten sind unter Aufsicht eines Sachkundigen auszuführen. Fässer, die gefährliche Stoffe enthalten oder enthalten haben können, dürfen bei schweißtechnischen oder ähnlichen Arbeiten nicht als Werkstückunterlage benutzt werden.

[1] Abschn. 9.4 DGUV-I 209-005.

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