Zusammenfassung

 
Begriff

Schweißen und Schneiden sind schweißtechnische Arbeiten. Schweißen ist ein Verfahren zum Vereinigen metallischer Werkstoffe unter Anwendung von Wärme oder Kraft oder von beiden mit oder ohne Schweißzusatz. In der Praxis werden zunehmend Kombinationen mehrerer Schweißverfahren angewendet. Schneiden hingegen ist ein thermisches Trennen metallischer Werkstoffe.

Die benötigte Wärme zum Schweißen oder Schneiden wird v. a. durch Verbrennen von Gasen (z. B. Acetylen, Wasserstoff, Flüssiggas oder Erdgas) oder durch elektrischen Strom erzeugt. Die Verfahren Schweißen und Schneiden besitzen ein hohes Gefährdungspotenzial durch entstehende Rauche und Gase, Strahlung und elektrischen Strom.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die folgenden Regelungen sind für das Thema Schweißen und Schneiden grundlegend:

  • Gefahrstoffverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
  • TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
  • TRBS 1112 Teil 1 "Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung und Schutzmaßnahmen"
  • TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
  • TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische" Hinweis: Die TRGS 723 gilt u. a. nicht für chemisch instabile Gase wie z. B. Acetylen (Abschn. 1 Nr. 4)
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
  • DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kap. 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren"
  • DGUV-I 209-010 "Lichtbogenschweißen"
  • DGUV-I 209-011 "Gasschweißen"
  • DGUV-I 209-047 "Nitrose Gase beim Schweißen und verwandten Verfahren"
  • DGUV-I 209-049 "Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)"
  • DGUV-I 209-077 "Schweißrauche – geeignete Lüftungsmaßnahmen"
  • FBHM-066 "Rauche und Gase bei schweißtechnischen Arbeiten – Gesundheitsgefahren"
  • DIN EN 14513 "Ortsbewegliche Gasflaschen – Berstscheibeneinrichtungen zur Druckentlastung (ausgenommen für Acetylenflaschen)"

1 Schweißverfahren

Verfahren zum Schweißen und Schneiden sind z. B.:

Gasschweißen und verwandte Verfahren:

  • Flammlöten
  • Flammspritzen
  • Brennschneiden
  • Flammstrahlen
  • Flammrichten
  • Flammwärmen
  • Flammhärten

Lichtbogenschweißen:

  • Lichtbogenhandschweißen
  • Schutzgasschweißen (MAG, MIG, WIG)

Sonstige Verfahren:

  • Widerstandsschweißen
  • Plasmaschweißen, -schneiden und -spritzen
  • Laserstrahlschweißen und -schneiden
  • Thermisches Spritzen
  • Gießschmelzschweißen

2 Gefahren

Gefährdungen beim Schweißen und Schneiden entstehen in Abhängigkeit vom angewendeten Verfahren, den eingesetzten Werkstoffen sowie den spezifischen Bedingungen am Arbeitsplatz. Es müssen Schweiß- und Schneideverfahren ausgewählt werden, bei denen die Gefährdung insgesamt am geringsten ist.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festgelegt und anschließend umgesetzt werden. Gefährdungen beim Schweißen und Schneiden sind v. a.:

  • Rauche (partikelförmige Stoffe, v. a. Metalloxide und Chrom(VI)-Verbindungen) können eingeatmet werden und Gesundheitsschäden verursachen, Chrom(VI)-Verbindungen und Nickeloxid sind krebserzeugend.
  • Gase: entstehende nitrose Gase (Stickstoffmonoxide und -dioxide) bzw. Ozon sind toxisch.
  • Strahlung: Strahlen sichtbaren Lichts, Infrarot- und UV-Strahlen können das Sehen beeinträchtigen bzw. die Augen schädigen (z. B. Wärme- bzw. Feuerstar durch infrarote Strahlung); Röntgenstrahlen können Veränderungen im menschlichen Körper bis hin zu Krebs auslösen; Laserstrahlen können menschliches Gewebe zerstören.
  • Verbrennungen durch UV-Licht, Flamme, glühende oder flüssige Metalle oder Schlacketeilchen sind möglich.
  • Lärm kann beim Zünden der Flamme oder beim Arbeiten mit großen Düsen entstehen und das Gehör schädigen (Lärmschwerhörigkeit).
  • Elektrischer Strom kann – bei Durchströmung des Körpers – Herzrhythmusstörungen bis hin zum Tod verursachen.
  • Brand- und Explosionsgefahr besteht v. a. durch Spritzer, Schlacke, glühende oder flüssige Metallteilchen, durch Acetylen, das explosionsartig zerfallen kann oder durch undichte Gasbehälter.

Für Arbeiten in engen Räumen oder in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.

 
Achtung

Besondere Gefahren in engen Räumen

Schweiß- oder Schneidarbeiten in engen Räumen bedeuten eine sehr hohe Gefährdung durch:

  • Anreicherung mit Gasen, die gesundheitsschädlich, entzündbar bzw. oxidierend sind;
  • Verarmung an Sauerstoff (Erstickungsgefahr);
  • Verdrängung der Luft durch Schutz- oder Formierga...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge