3.9.1

Hochinfektiöse Wäsche darf nicht angenommen werden.

  Durch die Pockenalarmpläne der Länder ist im Allgemeinen geregelt, dass hochinfektiöse Wäsche unmittelbar an der Anfallstelle desinfiziert werden muss. Die desinfizierte Wäsche kann mit der infektionsverdächtigen Wäsche gemeinsam gewaschen werden.

3.9.2

Infektiöse Wäsche muss desinfiziert werden.

3.9.3

Infektionsverdächtige Wäsche muss desinfizierend gewaschen werden.

 

Siehe auch:

  • "Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen", herausgegeben vom Robert-Koch-Institut (RKI), Berlin;
  • "Anforderungen der Hygiene an die Krankenhauswäsche, die Krankenhauswäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" als Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen", herausgegeben vom Robert-Koch-Institut (RKI), Berlin.

Dies wird z.B. erreicht, wenn Krankenhauswäsche in diskontinuierlich betriebenen Trommelwaschmaschinen desinfiziert wird, soweit die Konzentration der Desinfektionsmittel, das Flottenverhältnis und die Temperatur während der Einwirkungszeit den Bestimmungen der Liste der vom Robert-Koch-Institut (RKI), Berlin geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren entspricht und der Desinfektionsvorgang vor dem erstmaligen Ablassen der Flotte abgeschlossen ist.

Für die Behandlung von infektionsverdächtiger Wäsche wird dies z.B. erreicht, wenn Durchlaufwaschmaschinen verwendet werden und der Desinfektionsvorgang bereits vor Beginn der Spülphase beendet ist.

Das für die Wäscherei jeweils zweckmäßigste Anwendungsverfahren, z.B. thermische Desinfektion, chemothermische Desinfektion, ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaushygieniker festzulegen.

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