Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung, Belastung, Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Transportbeton
1.1 Schrapper

Unfälle und Verletzungen beim Bewegen des Schrapperkübels durch

  • Abknicken des Auslegers oder Seilriss
  • Abrutschen bzw. Hineinstürzen beim Beheben von Froststellen
  • Abstürzen bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.1

DGUV-R 112-198

DGUV-I 209-007

DGUV-I 240-410

Technische Maßnahmen:

  • Warneinrichtung für Schrapperbetrieb (z. B. Rundumleuchte, Signalton)
  • Sicherung des Befahrens/Betretens der Schrapperboxen durch Überwachungseinrichtungen bei Automatikbetrieb (Kamera, Lichtschranken, Schranken im Zu- und Abfahrtsbereich des Mischwerkes)
  • Not-Halt im Zufahrtsbereich zu Sternboxen
  • elektrische Verriegelung des Zugangs zur Schrapperbühne
  • Absturzsicherungen der Schrapperbühne durch feste oder flexible Geländer

Organisatorische Maßnahmen:

  • Hinweistafel mit Warnhinweisen bei Schrapperbetrieb
  • Regelungen mit Zulieferern bzw. Kunden hinsichtlich Befahrung des Sternboxen-Bereiches
  • Abschalten der Anlage bei Störungsbehebung, Wartung und Reparatur und Sicherung gegen Wiedereinschalten
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Eignungsuntersuchung nach G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
1.2 Kübelaufzug

Unfälle verbunden mit schweren Verletzungen im Bereich des Kübelaufzugs durch

  • Quetschungen an bewegten Teilen des Aufzugskübels sowie an Zuführeinrichtungen zum Befüllen des Kübels (z. B. Förderbänder, Schurren)
  • Stürzen, Rutschen, Stolpern im Kübelbahnkeller
  • Absturz bei Wartungsarbeiten am hochgefahrenen Kübel

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.1

DGUV-R 112-198

DGUV-I 209-007

DGUV-I 209-012

DGUV-I 240-410

Technische Maßnahmen:

  • Sicherung des Bereichs der Kübelaufzugsbahn gegen Betreten durch

    • Zwangsverriegelung der Zugangstüren nach Ingangsetzen des Kübels
    • Anordnung der Zugänge (Laufstege, Podeste) zu Einrichtungen der Materialzuführung außerhalb des Bewegungsbereiches des Kübelaufzugs
  • Seilsicherungsbügel an Seilscheibe (zum Transport des Kübels) zur Verhinderung des Herausspringens des Seils
  • Optimierung der Befüllung des Kübels zur Verhinderung des Herabfallens von Material

Organisatorische Maßnahmen:

  • bei Störungsbeseitigung, Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Kübelbahnkeller Abschalten des Kübelaufzugs und Sicherung gegen Wiedereinschalten
  • beidseitige Sicherung des Kübelaufzugs durch Steckbolzen mit zugehörigen Splinten
  • Sichtkontakt zum Kübelaufzug bei unvorhergesehener Reparatur und Fahren mit Handbetrieb sowie Installation eines Reparatur- und Wartungsschalters vor Ort[2]
  • regelmäßige Prüfung von Trommelwinde, Seilführung und Seil durch befähigte Person
  • tägliche Sicht- und Funktionskontrolle der Arbeits-, Sicherheits- und Schalteinrichtungen
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Eignungsuntersuchung nach G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von PSA gegen Absturz bei Wartungsarbeiten auf Wartungsbühne bzw. Podest bei abgeschalteter Anlage
1.3 Fahrmischer und Betonpumpen

Unfall- bzw. Absturzgefahr sowie Beeinträchtigung durch Gefahrstoffe und Lärm bei Umgang mit Fahrmischern

  • beim Ein- und Aussteigen
  • beim Betreten des Austrags der Mischtrommel zu Reinigungsarbeiten bzw. zur Füllstandskontrolle
  • durch Quetsch- und Scherstellen im Bereich der Aufgabetrichter und der Kupplungen an den Auslaufrutschen
  • durch Einzug zwischen Trommellaufring und Tragrolle der Mischtrommel
  • durch Emission von Abgasen der Auspuffanlage von Dieselmotoren
  • bezüglich impulshaltigen Lärms beim Losschlagen von Restbeton in der Mischtrommel

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • Wahl eines nicht tragfähigen Pumportes
  • Umkippen der Auto-Betonpumpe
Infektionsgefahr bei Lieferung des Betons bei ggf. infizierten Kunden (z. B. durch Coronavirus SARS-CoV-2)

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.1

ArbMedVV

TRBS 1203

TRGS 554

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-198

DGUV-I 213-020

DGUV-I 206-026

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

VDI 2057

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz schwingungsdämpfender Sitze[3]
  • zusätzlicher Einbau von Fern- und Nebelscheinwerfern sowie zusätzlicher Arbeitslampen
  • Nutzen der Fahrassistenzsysteme (insbesondere Rückfahrkamera, Regen- und Lichtsensor)
  • rutschsichere, breite und tiefe Trittflächen zum Ein- und Ausstieg
  • gleichmäßiger Abstand der Trittflächen (≤ 28 cm)
  • unterster Auftritt im Abstand von 40 cm bis ≤ 65 cm
  • große, feste Haltegriffe
  • über 90° aufschlagende Fahrerhaustüren
  • Anbringen eines Podests 40 x 50 cm neben dem Fülltrichter mit Gitterrost, Handlauf, Knie- und Fußleiste; Zugang über eine Leiter
  • Ableiten der Auspuffgase vom Arbeitsbereich des Kraftfahrers
  • Wahl eines tragfähigen Aufstellungsorts der Auto-Betonpumpe nahe am Fahrzeug
  • Abstützungen der Auto-Betonpumpe vollständig ausfahren

Organisatorische Maßnahm...

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