Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten
1.1 Arbeitsplätze mit Verletzungs- und Absturzgefahr

Gefahren infolge

  • von Verletzungen durch herabfallende Gegenstände
  • des Abstürzens

    • von hochgelegenen Flächen und Arbeitsplätzen
    • beim Auf- und Abbau von mobilen Bühnenkonstruktionen
    • bei fehlenden Umwehrungen
    • an der Bühnenvorderkante
    • aufgrund unzureichender Beleuchtungsstärke

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.8

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.4

TRGS 800

DGUV-R 112-198

DGUV-R 112-199

DGUV-R 201-011

DGUV-I 208-016

DGUV-I 215-210

DGUV-I 215-211

DGUV-I 215-310

DGUV-I 250-010

Technische Maßnahmen:

  • Beleuchtungsstärke ≥ 300 lx
  • fester Einbau von Anschlageinrichtungen zur Verwendung von PSA gegen Absturz
  • bei Absturzhöhe ≥ 1 m Installation eines 1 m hohen (bei Absturzhöhe ≥ 12 m 1,1 m hohen) Geländers, zusätzlich mit Knieleiste in 0,5 m und Fußleiste in 0,1 m Höhe
  • Ausführung als festes Geländer mit zulässiger Horizontallast von 1.000 N/m, für Geländer von Laufstegen 500 N/m, für Bühnengeländer mit szenischen Aufbauten 300 N/m
  • Anbringen von Auffangvorrichtungen an Bühnenvorderkanten
  • Einsatz von typgeprüften Systemgerüsten als Kamera- und Beleuchtungsgerüste
  • Einsatz von Systempodesten bei Standhöhen bis 2 m
  • Benutzung von Treppen oder Steigleitern für den Zugang zu fest installierten Arbeitsplätzen
  • Benutzung von sicher befestigten Anlegeleitern bei temporären Zugängen
  • Befestigung von 0,1 m hohen Fußleisten zum Schutz gegen Herabfallen (z. B. Kameras, Scheinwerfer)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten, insbesondere zur Unterlassung des Anlehnens an Bühnengeländer
  • Eignungsuntersuchung nach G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Verwendung von PSA gegen Absturz (PSAgA)
1.2 Orchestergraben, Stimm- und Probenräume

Gefährdung der Gesundheit durch Mängel bezüglich

  • der ergonomischen Gestaltung von Musiker-Arbeitsplätzen
  • zu großer Diskrepanz zwischen Sehaufgabe (z. B. Noten lesen) und Beleuchtungsstärke
  • zu hoher Lärmexposition am Arbeitsplatz[2]
Gefährdung der Sicherheit durch unzureichende Fluchtwege

BetrSichV

LärmVibrationsArbSchV

ArbStättV

ASR A2.3

ASR A3.4

ASR A3.5

ASR A3.6

ASR A3.7

ArbMedVV

TRGS 800

TRLV Lärm Teile 1 u. 3

DGUV-I 209-023

DGUV-I 215-310

DGUV-I 215-410

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-250

DGUV-I 240-460

DGUV-I 250-010

VDI 2058 Blatt 3

Technische Maßnahmen:

  • Gewährleistung einer Arbeitsfläche von 1,3 m²/Musiker im Orchestergraben
  • in Stimm- und Proberäumen Arbeitsfläche > 1,3 m²
  • Gewährleistung einer optimalen Arbeitshaltung entsprechend Musikinstrument im Sitzen bzw. Stehen durch Stühle bzw. Stehhilfen
  • höhenversetzt angeordnete Musiker-Arbeitsplätze (insbesondere bei Bläsern)
  • Beleuchtungsstärke ≥ 300 lx
  • schalldämmende und schallabsorbierende Maßnahmen (flexibel aufstellbare Schallschutzschirme mit Schallabsorbern)
  • Vorhandensein von 2 entgegengesetzt liegenden Fluchtwegen im Orchestergraben

Organisatorische Maßnahmen:

  • individuelle Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung der Gesamtexposition an Musikschall (z. B. über eine Arbeitswoche)
  • Lärmpausen bei Proben
  • Wechsel zwischen lärmintensiven und lärmarmen Musikstücken
  • Verringerung der Lärmbelastung durch Einsatzplanung und Repertoiregestaltung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20, G 46
  • Eignungsuntersuchung nach G 25

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Nutzung des IFA-Gehörschützer-Auswahlprogramms für Orchestermusiker mit Expositionsrechner (www.dguv.de, Webcode d12882)
  • Ermittlung des resultierenden Wochenexpositionspegels L´EX,40h
  • Auswahl der geeigneten PSA: z. B. Gehörschutz-Otoplastiken oder zeitweilige, einseitige (beim Spielen einer Violine) bzw. parallele Anwendung unterschiedlicher Gehörschützer
2 Technische Ausrüstung
2.1 Maschinentechnische Einrichtungen (z. B. Bühnenwagen, Laufbänder, Drehscheiben, Hubpodien und Versenkeinrichtungen)

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • unbefugtes oder unbeabsichtigtes Bewegen
  • unzureichende Sicht beim Bedienen
  • zu hohe Zugänge zu diesen Einrichtungen
  • zu hohe Bewegungsgeschwindigkeiten

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

DGUV V 17

DGUV-I 215-314

DGUV-I 215-320

DGUV-G 315-390

DIN 56950-2

DIN 56950-3

DIN 56950-4

Technische Maßnahmen:

  • Sicherung maschinentechnischer Einrichtungen gegen unbefugtes Benutzen und unbeabsichtigtes Bewegen
  • uneingeschränkte Sicht der Bedienenden, andernfalls Signalisation der Bewegung durch Signale, Bild- oder Sprachübertragung
  • Gewährleistung gefahrlosen Betretens der Einrichtungen sowie gefahrlose Zuführung und Abnahme von Dekorationen, ggf. Sicherung von Gefahrstellen durch Schaltleisten, Lichtschranken
  • Zugänge zu o. g. Einrichtungen > 0,2 m über Fußboden mit Schrägen bzw. Treppen versehen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Personen
  • Prüfung o. g. Einrichtungen nach DGUV-G 315-390
2.2 Elektrische Anlagen und Betriebsmitt...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge