Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Branchenspezifische Grundlagen
1.1 Heben und Tragen von Lasten bei Lade-, Transport- und Lagerarbeiten
  • Überbeanspruchung der Wirbelsäule beim Heben und Tragen von Lasten
  • Muskelbeanspruchung beim Schieben und Ziehen von Lasten
  • statischer Kraftaufwand bei einförmigen Tätigkeiten (z. B. Stanzen, Nieten)

BetrSichV

ArbMedVV

DGUV-I 240-460

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz von Transporthilfen (z. B. Hubwagen, treppengängige Sackkarren)

Organisatorische Maßnahmen:

  • richtige Körperhaltung beim Heben (in die Knie gehen, Körper gerade halten)
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 46

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Sicherheitsschuhen
1.2 Einförmige, ständig wiederkehrende Tätigkeiten beim Nähen am Fließband, beim Stanzen und Nieten (z. B. Einsetzen von Nieten, Ösen und Haken)

Monotonie, Schichtarbeit, negativer Stress und Schlafstörungen

  • bei Nähern am Fließband
  • beim Stanzen und Nieten

BetrSichV

ArbMedVV

DGUV-I 206-001

DGUV-I 206-026

DGUV-I 206-027

DGUV-I 240-370

DGUV-I 250-008

DGUV Leitfaden psychische Belastung

DIN EN ISO 10075-1

DIN EN ISO 10075-2

DIN EN ISO 10075-3

MB 042

Technische Maßnahmen:

  • Auswahl ergonomisch gestalteter Arbeitsmittel: Bildschirmgerät, Beleghalter, Tastatur, Maus
  • richtige Positionierung der Arbeitsmittel zu den Ausstattungselementen (z. B. Arbeitstisch)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Tätigkeitswechsel
  • Kurzpausen
  • Vermeiden von geteilten Schichten bzw. von Dauernachtschichten
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV-Leitfaden "Psychische Belastung..." sowie nach G 37[2]

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Unterweisung der Beschäftigten in die Handhabung der Feuerlöscher
  • ggf. Tragen einer Bildschirmarbeitsplatzbrille
1.3 Arbeitsstätte – Arbeitsumgebung

Belastung und Beanspruchung durch Umwelteinflüsse

  • Gefahr einer Gehörschädigung beim Stanzen und Nieten
  • Beeinträchtigung von Atemwegsorganen und Haut durch freigesetzte Stäube, Fasern, Gase und Dämpfe bei der Materialbe- und -verarbeitung einschließlich Löse- und Fleckenentfernungsmittel
  • Belastung und Ermüdung der Augen durch nicht angepasste Beleuchtung
  • Einschränkungen in der Farbwiedergabe von Stoffmustern bei künstlichem Licht

BetrSichV

GefStoffV

LärmVibrationsArbSchV

ArbStättV

ASR A3.4

TRGS 401

TRGS 402

TRGS 500

TRGS 600

ArbMedVV

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-238

DGUV-I 240-260

DIN 5034-1

DIN 5034-8

Technische Maßnahmen:

  • Abtrennung lärmintensiver Bereiche durch Abschirm- und Trennwände
  • schallabsorbierende Auskleidung von Decken und Wänden
  • örtliche Absaugung von Gefahrstoffen und Belüftung
  • Auswahl von Leuchten und Lampen unter Berücksichtigung von Alterung und Verschmutzung mit folgenden Nennbeleuchtungsstärken:

    • Lagerräume ≥ 200 lx
    • Arbeitsbereiche ≥ 300 lx
    • Kontrollarbeiten ≥ 750 lx
    • blendfreie Beleuchtung an Arbeitstischen
    • möglichst natürliche Beleuchtung zur korrekten Farbwiedergabe von Stoffmustern bei Kontrolltätigkeiten

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kennzeichnung von Lärmbereichen (≥ 85 dB(A)
  • regelmäßige Reinigung von Leuchten und Lampen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20, G 23 und G 24

Personenbezogene Maßnahmen:

  • ggf. Tragen von Gehör- und Atemschutz
  • Bereitstellung von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln
  • ggf. Tragen von Schutzhandschuhen
1.4 Arbeitsstätte – Brandschutz Gefahr der Brandentstehung und -ausbreitung bei Nichtbeachtung der Brandschutzregeln

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.2

ASR A2.3

TRGS 800

Technische Maßnahmen:

  • präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Brandentstehung und -ausbreitung
  • Installation der erforderlichen Art und Anzahl von Feuerlöschern

Organisatorische Maßnahmen:

  • Anbringung von Brandschutzkennzeichen
  • praxisnahe Unterweisung zum Umgang mit Feuerlöschern
  • regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher
  • Verweis auf Rauchverbot
1.5 Arbeitsstätte – Fahrzeuge

Gefahr von Unfällen und Verletzungen

  • beim Einsatz nicht befähigter Personen zum Führen von Gabelstaplern (Absturz)
  • beim Verrutschen von Ladungen bzw.
  • durch nicht sichere, ergonomisch gestaltete Einstiege

BetrSichV

LasthandhabV

ArbStättV

ArbMedVV

TRBS 2121

TRBS 2121 Teil 1

TRBS 2121 Teil 2

DGUV-V 68

DGUV-V 70

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-195

DGUV-R 112-198

DGUV-I 240-250

DGUV-I 240-410

DGUV-I 240-460

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz mechanischer Hebe- und Transporthilfen (z. B. Krane, Hubtische)
  • Ausstattung der Fahrzeuge mit sicheren und ergonomisch gestalteten Aufstiegen und Haltegriffen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Einsatz von geschultem Personal zur Be- und Entladung (nicht durch Kraftfahrer)
  • Verwenden von 25 mm breiten textilen Zurrgurten mit Ratsche
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 46
  • Eignungsuntersuchung nach G 25, G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Sicherheitsschuhen
  • Tragen von Schutzhandschuhen
2 Zuschnitt
2.1 Bandmesserzuschneidemaschine[3]

Unfall- und Verletzungsgefahr im Hand-Arm-Finger-Bereich beim Zuschneiden von Stoffen durch

  • nich...

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