Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Einrichten und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen beim Kunden
1.1 Baustellen und Arbeitsplätze

Gefährdung der Gesundheit durch Unfälle (Stolpern, Stürzen, Abstürzen) und arbeitsbedingte Erkrankungen infolge

  • mangelnder Koordinierung der auf der Baustelle tätigen Unternehmen
  • fehlender Motivation der Beschäftigten
  • Unordnung und Verschmutzung der Arbeitsplätze
  • ungenügender Sicherheitsabstände
  • mangelnder Kennzeichnung gefährdeter Bereiche
  • ungenügender Beleuchtung
  • ungenügender Stabilität von Stand- und Laufflächen
  • ungenügender Sicherung gegen Absturz beim Arbeiten auf Treppen und Gerüsten

BetrSichV

BaustellV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A3.4

TRBS 2121

DGUV-V 38

DGUV-V 52

DGUV-V 54

DGUV-R 101-002

DGUV-R 101-602

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-193

DGUV-R 112-195

DGUV-R 112-198

DGUV-I 203-011

DGUV-I 208-016

DGUV-I 209-012

DGUV-I 209-013

DGUV-I 240-410

DGUV-I 250-010

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz gekennzeichneter technischer Arbeitsmittel mit CE- bzw. GS-Kennzeichen
  • Beachtung der Regeln für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Gerüstbau (s. Professiogramm Gerüstbauer)
  • Absturzsicherung an hochgelegenen Arbeitsplätzen (z. B. durch 3-teiligen Seitenschutz)
  • sichere Aufstellung von Leitern (z. B. durch Fußverbreiterung)
  • künstliche Beleuchtung der Arbeitsplätze in Ergänzung zum Tageslicht und in Abstimmung mit den Arbeitsabläufen
  • Auswahl von Leuchten mit asymmetrischer Lichtverteilung
  • Gewährleistung einer Sicherheitsbeleuchtung von 20–30 lx

Organisatorische Maßnahmen:

  • regelmäßige Wartung und Prüfung der technischen Arbeitsmittel auf Funktionsfähigkeit
  • Koordinierung der auf der Baustelle tätigen Firmen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
  • klare Festlegung von Verantwortlichkeiten
  • Einbeziehen der Mitarbeiter in die Arbeitsplanung
  • Abstimmung von Steinmetzarbeiten unter laufendem Betrieb mit dem Betreiber
  • Achten auf Ordnung und Sauberkeit,
  • Auswahl der Lampen und Lichtfarben, sodass Gefahrenstellen und Sicherheitsfarben auf Schildern erkennbar bleiben,
  • regelmäßige Reinigung und Wartung der Lampen
  • Kennzeichnung gefährdeter Bereiche (Absturz)
  • Realisierung von Absturzsicherungen auf Treppen, Podesten und Gerüsten (z. B. Seitenschutz, Umwehrung, Absperrung)
  • alternativ Benutzung von Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Auffangnetze)
  • Eignungsuntersuchung nach G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • regelmäßige Qualifizierung der Beschäftigten und Würdigung ihrer Leistungen
  • regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten zur sicheren Benutzung von Gerüsten, Laufstegen und Leitern
  • beim Arbeiten auf Gerüsten in Ausnahmefällen Benutzung von Anseilschutz
1.2 Verkehrswege

Verletzungsgefahr durch

  • Kollision mit Fahrzeugen
  • Ausrutschen auf verschmutzten Verkehrswegen
  • ungenügende Sicherheitsabstände und Kennzeichnung
  • ungenügende Beleuchtung
  • ungenügende Stabilität von Stand- und Laufflächen

BetrSichV

BaustellV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.8

ASR A3.4

DGUV-V 38

DGUV-R 112-198

DGUV-I 240-250

DGUV-I 240-410

DGUV-I 250-010

FeV

RSA

Technische Maßnahmen:

  • möglichst getrennte Wege für den Personen- und Fahrzeugverkehr
  • bei Fahrwegen beidseitiger Abstand zu Hindernissen 0,50 m
  • Schutz gegen herabfallende Gegenstände durch Schutzdach
  • Lichtraumprofil der Gehwege von mind. 0,50 m Breite und 2,0 m Höhe
  • bei Höhenunterschieden Treppen oder Laufstege verwenden
  • künstliche Beleuchtung der Verkehrswege in Ergänzung zum Tageslicht

Organisatorische Maßnahmen:

  • Freihalten von Verkehrs- und Fluchtwegen
  • Kennzeichnung gefährdeter Bereiche (Absturz)
  • Realisierung von Absturzsicherungen auf Segmenten von Personen-Verkehrswegen (z. B. Laufstege)
  • Eignungsuntersuchung nach G 25, G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten zur sicheren Benutzung von Laufstegen
2 Transport von Material und Geräten
2.1 Hebezeug- und Flurförderzeugeinsatz, teilweise körperlich schwere Arbeit

Gefahr von Unfällen und daraus resultierenden Verletzungen sowie von arbeitsbedingten Erkrankungen beim Einsatz von

  • Hebezeugen infolge ungenügender Standsicherheit bzw. Herabfallen von Lasten
  • ungeeigneten Trag-, Anschlag-, Lastaufnahmemitteln,
  • Gabelstaplern durch zu hohe Lärmbelastung

sowie

  • bei nicht fachgerechter Bedienung von Flurfördermitteln
  • beim Heben und Tragen schwerer Lasten

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ArbMedVV

TRLV Lärm Teil 1 u. 2

DGUV-V 54

DGUV-V 68

DGUV-R 100-500

DGUV-I 208-004

DGUV-I 209-012

DGUV-I 240-080

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-250

DGUV-I 240-460

DGUV-I 250-010

DIN EN ISO 12195 Teil 1

DIN EN ISO 12195 Teil 2

Technische Maßnahmen:

  • Ausrüstung von Lasthaken mit Hakensicherung als Tragmittel
  • nur gekennzeichnete Anschlagmittel (Seile, Ketten) verwenden
  • Neigungswinkel der Anschlagmittel ≤ 60°
  • Einsatz von Hebe- und Tragehilfen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Anschlagen von Lasten nur durch unterwiesenes Personal
  • kontinuierliche Überprüfung der Lasthaken auf Risse (Ableg...

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