Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Handhabung pyrotechnischer Gegenstände im Freien
1.1 Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Gesundheitsgefährdung infolge von Verletzungen und ggf. arbeitsbedingten Erkrankungen sowie Gefahr der Zerstörung von Sachwerten durch

  • Absturzgefahr beim Zünden auf Podesten, Dächern
  • Splitterwirkung geborstener Feuerwerkskörper
  • Brandschäden an Personen und Sachwerten sowie an sonstigen Brandlasten in der Natur verursacht durch niedergeschlagene Rückstände von pyrotechnischen Gegenständen in Form von Funkenflug (Metalloxide, Schlacke und Ruß), Abtropfen heißer Schlacke und Flammenbildung, Staubablagerung und Entzündung
  • Atemwegsreizungen bzw. -erkrankungen infolge von gesundheitsschädigenden Gasen, Stäuben, Dämpfen und Rauch
  • Beeinträchtigung des Gehörs infolge sehr lauter Schallimpulse
  • Beeinträchtigung des Sehens infolge hoher Leuchtdichten der Lichtblitze
  • Verletzungen infolge defekter elektrischer Betriebsmittel bzw.
  • infolge fahrlässigen Verhaltens bei Transport und Beförderung
Teilweise hohe psychische Belastungen bei häufigem Arbeiten unter hohem Verantwortungs- und Zeitdruck in Abstimmung mit der jeweiligen Choreografie von Veranstaltungen

ProdSG

BetrSichV

LärmVibrationsArbSchV

SprengG

1. und 2. SprengV

PyroTG

ArbMedVV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.8

ASR A2.2

ASR A2.3

TRBS 1203

TRGS 800

DGUV-V 3

DGUV-V 17

DGUV-R 113-008

DGUV-R 113-017

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-I 203-032

DGUV-I 203-049

DGUV-I 204-022

DGUV-I 205-001

DGUV-I 212-017

DGUV-I 215-312

DGUV-I 215-315

DGUV-I 215-316

DGUV-I 250-010

DGUV Empfehlung "Lärm"

DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen"

DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

DGUV Leitfaden zu psychischen Belastungen

DIN 15947

DIN 16256

DIN EN 16263-1

SK 13-05

Substitution:

  • Ersatz schädlicher Arbeitsstoffedurch ungefährliche Substanzen und Verfahren

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz zugelassener und konformitätsbewerteter pyrotechnischer Gegenstände und Anzündmittel (CE-Zertifizierung, Zulassungs- bzw. Kenn-Nummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung/BAM)
  • Einsatz elektrischer Anzünder für pyrotechnische Gegenstände und Sätze
  • Bereitstellung geeigneter Feuerlöscher, Kennzeichnung ihrer Standorte und Unterweisung der Beschäftigten
  • bei Tischfeuerwerk ggf. Einsatz von Feuerlöschspray

Organisatorische Maßnahmen:

  • Bereitstellung geeigneter Maßnahmen zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit
  • maximale Schutzabstände zu unbeteiligten Dritten bei "Raketen" und "steigenden Kronen" in Abschussrichtung ≥ 200 m, in andere Richtungen ≥ 100 m, bei Neigungswinkeln zwischen 5° und 20° Erhöhung des Schutzabstandes um 40–80 %, bei Windgeschwindigkeiten > 9 m/s–13 m/s um 100 %, bei Windgeschwindigkeiten > 13 m/s nur Abbrennen von Bodenfeuerwerk
  • Genehmigung eines Feuerwerks bei Waldbrandstufe 4 nur in Abstimmung mit zuständiger Brandschutzdienststelle
  • Organisation von Brandwachen
  • Prüfung ggf. eingesetzter Geräte zur Erzeugung besonderer Effekte gemäß Herstellerangaben und Dokumentation, mindestens jährliche Prüfung
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten in regelmäßigen Abständen
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlungen "Lärm", "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen", "Gefährdung der Haut", DGUV Leitfaden zu psychischen Belastungen
  • ggf. Eignungsbeurteilung nach DGUV Empfehlungen "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten", "Arbeiten mit Absturzgefahr"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3 und F4 sowie Sätze der Kategorie S2 nur von Personen mit Erlaubnis bzw. Befähigungsschein
  • Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 nur unter Aufsicht eines Erlaubnis- bzw. Befähigungsscheininhabers
  • Tragen von Schutzschuhen (Auf- und Abbau)
  • Tragen von Schutzhandschuhen
  • Tragen von Gehörschutz (Einsatz von Pyrotechnik, Schreckschusswaffen)
  • Einsatz haut- und umweltverträglicher Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemittel
  • Mindestalter 18 (F2 und S1) bzw. 21 Jahre (F3 und F4, S2)
1.2 Transport und Beförderung

GGBefG

ADR-Vorschriften

GGVSEB

DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

Technische Maßnahmen:

  • zu befördernde Mengen explosionsgefährlicher Gegenstände und Stoffe gemäß Anhang 9 DGUV-I 215-312
  • Mitführung eines Feuerlöschers mit 2 kg Löschmittel für ABC-Brände
  • ordnungsgemäße Sicherung der Ladung

Organisatorische Maßnahmen:

  • Transport pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb des Betriebs vom Vorbereitungs- zum Montageort in geschlossenen Behältnissen
  • Aufbewahrung kleiner Mengen von Explosivstoffen getrennt von Zündmitteln gemäß Anlagen 6 und 7 2. SprengV
  • Beförderung e...

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