Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Arbeitsmittel
1.1 Steinsägen

Unfall- und Verletzungsgefahr beim Schneiden von Steinen durch

  • ungenügende Standsicherheit der Maschine
  • mangelhaften elektrischen Anschluss

Beeinträchtigung von Sicherheit und Gesundheit beim Schneiden von Steinen durch

  • Schnittverletzungen
  • Gefahr einer Gehörschädigung
  • Atemwegsbeschwerden infolge quarzhaltiger Stäube

BetrSichV

TRBS 2111

TRBS 2111 Teil 1

TRGS 559

TRLV Lärm Teil 1

TRLV Lärm Teil 3

DGUV-R 100-500

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-194

DGUV-I 240-200

Substitution:

  • Einsatz von Steinsägen mit Nassbearbeitung

Technische Maßnahmen:

  • sichere und waagerechte Aufstellung
  • Anschluss über Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter
  • örtliche Absaugung des Staubes an Band- und Kreissägen
  • Einsatz lärmarmer Sägeblätter[2]
  • bei Bandsägen und kurzen, schmalen Steinen Zuführholz verwenden

Organisatorische Maßnahmen:

  • bei Bandsägen

    • Mauersteine nicht verkanten
    • höhenverstellbaren Sägebandschutz verwenden
    • nur Porenbeton sägen.
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20, ggf. nach G 1.1

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Gehörschutz
  • ggf. Tragen von Atemschutz
1.2 Handtrennschleifmaschinen

Verletzungsgefahr durch

  • wegfliegende Teile
  • zersprungene Schleifscheiben
Gefahr einer Gehörschädigung

BetrSichV

LärmVibrationsArbSchV

ArbStättV

ASR A2.2

ASR A3.7

TRLV Lärm Teil 1

TRLV Lärm Teil 3

DGUV-R 100-500

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-193

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-I 209-002

DGUV-I 240-200

Technische Maßnahmen:

  • Benutzung von CE-gekennzeichneten Maschinen und Trennscheiben mit Schutzhauben
  • Benutzung geräuschgeminderter Trennscheiben[3]
  • Übereinstimmung der Drehzahl der Maschine mit jener der Trennscheibe
  • Einleiten vorbeugender Maßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
  • beidhändiges Führen der Maschine

Organisatorische Maßnahmen:

  • Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Gehörschutz
  • Tragen einer Schutzbrille
2 Arbeitsverfahren
2.1 Arbeiten unter Hitzeeinwirkung im Feuerfestbau

Verletzungsgefahr und Gefährdung der Gesundheit aufgrund

  • einer Verbrennung oder Verätzung durch Gase bzw. Brennmaterial
  • der Belastung des Kreislaufs infolge Hitzeeinwirkung (Gefahr einer Dehydration)

    • bei Temperaturen > 30 °C in Verbindung mit körperlicher Arbeit > 60 min
    • bei körperlicher Arbeit bis 30 min und einer Lufttemperatur um 36 °C

BetrSichV

ArbStättV

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.5

ASR A3.6

ASR A4.3

TRLV Lärm Teil 1

TRLV Lärm Teil 3

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-193

DGUV-R 112-195

DGUV-R 101-602

DGUV-R 109-002

DGUV-I 201-055

DGUV-I 204-024

DGUV-I 212-013

DGUV-I 213-002

DGUV-I 215-510

Technische Maßnahmen:

  • automatisierte, ferngesteuerte Verfahren
  • örtliche Belüftung oder Allgemeinbelüftung
  • Absenkung der Oberflächentemperatur durch

    • Kühlung
    • Drosselung der Energiezufuhr
    • Dämmung
  • Schutz heißer Oberflächen durch Umwehrung bzw. Absperrung
  • Abschirmung der Wärmestrahlung durch

    • Kettenvorhänge
    • Hitzeschutzschirme
    • Drahtgewebe
  • bei Tätigkeiten in Brennkammern Vermeiden gefährlicher Abgase und Gewährleistung der Sauerstoffversorgung durch Belüftung

Organisatorische Maßnahmen:

  • Bewertung der Hitzebelastung mit WBGT-Index gem. DGUV-I 213-002
  • Arbeitsbeginn nach Abklingen der Hitzephase bzw. Minimierung körperlicher Arbeit
  • bei schwerer körperlicher Arbeit jeweils Pause nach 60 min
  • Entwärmungszeiten ≥ 10 min bei Temperaturen 25–35 °C gem. DGUV-I 213-002
  • bei Arbeiten in Kesseln und Brennkammern vor Arbeitsbeginn Erlaubnis des Betreibers einholen
  • Tätigkeit eines Sicherungspostens
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Anwesenheit des Aufsichtsführenden

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Hitzeschutzkleidung
  • Tragen von Sicherheitsschuhen mit wärmeisolierendem Unterbau
  • Tragen eines Schutzhelms mit Schale aus Duroplasten und hitzebeständiger Innenausstattung
  • Tragen einer Schutzbrille mit UV- und Infrarot-Schutz bei Blick in Heißbereiche
  • keine Wäschestücke aus Kunststoff-Fasern tragen
  • Einnahme kohlensäurearmer, alkohol- und koffeinfreier Getränke
2.2 Bearbeitung und Montage von feuerfesten Steinen und Fertigteilen

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • Abstürzen von hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • herabfallende feuerfeste Steine und Fertigteile bei Transport, Lagerung und Verlegung
  • Quetschungen

Beeinträchtigung von Haut und Atemwegen infolge

  • Bearbeitung von Steinen und Fertigteilen
  • Immission von Stäuben und Gefahrstoffen
  • Immission von Lärm

Überbeanspruchung des Muskel-Skelett-Systems durch körperlich schwere Arbeit

psychische Belastung durch Zeitdruck und häufige Arbeitsunterbrechung

BetrSichV

LasthandhabV

LärmVibrationsArbSchV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A3.7

ASR A4.3

TRLV Lärm Teil 1

TRLV Lärm Teil3

DGUV-R 100-500

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-194

DGUV-R 112-195

DGUV-R 112-198

DGUV-...

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