Zusammenfassung

 
Begriff

Hautschutz ist ein Teil der Persönlichen Schutzausrüstung. Hautschutz ist der Schutz des Hautorgans vor beruflichen Schädigungen durch die Anwendung äußerlich auf die Haut aufzubringender Mittel. Hautschutz wird unterteilt in die Bereiche:

  • Hautschutz: Schutzmittel, die vor einer hautbelastenden Tätigkeit auf die Haut aufgetragen werden und deren Schutzwirkung für die bestimmungsgemäße Anwendung nachgewiesen ist.
  • Hautreinigung: Reinigungsmittel, die nach einer Tätigkeit zur Entfernung unerwünschter Stoffe auf der Haut angewandt werden.
  • Hautpflege: Pflegemittel, die nach einer hautbelastenden Tätigkeit zur Förde­rung der Regeneration auf die saubere Haut aufgetragen werden.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Neben der PSA-Benutzungs-Richtlinie (89/656/EWG, wird ab 21.4.2018 durch die PSA-Verordnung (2016/425/EU) abgelöst) und der nationalen PSA-Benutzungsverordnung (vgl. Persönliche Schutzausrüstung) sind für den Hautschutz u. a. auch folgende Vorgaben zu beachten.

Hautschutzmittel sind formal-juristisch sog. kosmetische Mittel und unterliegen dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und im engeren Sinn der Kosmetik-Verordnung. Daher ist eine Deklaration der Inhaltsstoffe und eine 30-monatige Haltbarkeitsgarantie (oder ein Herstellungsdatum) seitens der Hersteller erforderlich. Zusätzlich muss (gegenüber der Aufsichtsbehörde) ein Wirksamkeitsnachweis der ausgelobten Wirkung und u. a. eine Sicherheitsbewertung zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Produkts erbracht werden.

Die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt" beschreibt alle Gefährdungen durch resorbierbare und hautgefährdende (ätzende, reizende, sensibilisierende) Stoffe und Feuchtarbeit – mit Ausnahme von Infektionskrankheiten der Haut und Strahlenschäden. Sie setzt die allgemeinen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung aus der Gefahrstoffverordnung in konkrete Handlungshilfen um. Die einzelnen Tätigkeiten werden bestimmten Gefährdungskategorien zugeordnet und mögliche technische, organisatorische und hygienische Schutzmaßnahmen vorgestellt.

Gemäß Abschn. 4.3 TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" müssen Mittel zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände sowie ggf. Hautschutz- und Hautpflegemittel als organisatorische Maßnahme zur Verfügung gestellt werden.

Ein CE-Zeichen ist für Hautmittel nicht vorgesehen bzw. wegen fehlender PSA-Normen/Detailvorschriften nicht möglich.

1 Aufgaben von Hautschutz

Die Haut – das größte Organ des Menschen – schützt den Menschen vor einer Vielzahl äußerer Einflüsse, z. B. Hitze, Kälte, Eindringen körperfremder Substanzen oder Krankheitserreger. Damit sie ihre Funktion ausreichend wahrnehmen kann, muss sie selbst geschützt werden. Im Arbeitsalltag kann den Gefährdungen durch entsprechende Schutzkleidung oder Hautschutzmittel wirksam vorgebeugt werden, aber auch eine ausreichende Nachversorgung ist wichtig.

 
Wichtig

Hautschutz als nachrangige Schutzmaßnahme

Nach dem TOP-Prinzip müssen zuerst technische oder organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, bevor Persönliche Schutzausrüstung – so auch Hautschutz – eingesetzt wird.

Hautschutz soll hauptsächlich Folgendes erreichen:

  • Verhütung von irritativen Kontaktekzemen (= Abnutzungsdermatose, subtoxisch-kumulatives Kontaktekzem): Diese nicht allergische Form des Kontaktekzems tritt nur nach längerem Hautkontakt mit einem Hautreizstoff (= Irritans) auf. Die Kontaktzeit (mehrere Stunden pro Arbeitswoche) kann sich auf Wochen bis Jahrzehnte erstrecken, bevor eine sicht- und fühlbare Hautreaktion auftritt. Es ist nicht Aufgabe von Hautschutzmitteln, die Aufnahme oder Wirkung von Giften oder Allergien/Kontakt mit Allergenen (= Allergie auslösende Substanzen) zu vermeiden.
  • Erleichterung der Hautreinigung: Bei vorheriger Anwendung von Hautschutzmitteln kann auf die Verwendung von lösemittelhaltigen Intensivreinigern (= Spezialhandreiniger) verzichtet werden. Auch reibemittelhaltige Hautreinigungsmittel (= Handwaschpasten) können so vermieden oder in der Menge reduziert werden. Obwohl sich die Hautverträglichkeit von Hautreinigungsmitteln im gewerblichen Bereich in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, trägt die oft aggressive/intensive Hautreinigung zur Entstehung von beruflich bedingten Hauterkrankungen bei.
  • Verringerung der Hauterweichung (Hautmazeration) unter luft- und feuchtigkeitsdichten Schutzhandschuhen, gehört jedoch zu den weniger bekannten Anwendungsgebieten der Hautschutzmittel.

2 Hautschutz oder Schutzhandschuhe?

Eines der Haupteinsatzgebiete für Hautschutz ist der Schutz der Hände. Bei der Anwendung von Hautschutzmitteln im Praxisalltag kommt es zwangsläufig immer wieder zu Abgrenzungsproblemen gegenüber Schutzhandschuhen. Die Einzelentscheidung für die Art der einzusetzenden PSA muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Persönliche Schutzausrüstung) getroffen werden. Grundsätzlich ist das Schutzvermögen der Hautschutzmittel aus technisch-physikalischen Gründen geringer als das der Schutzhandschuhe. Hautschutzmittel können nicht gegen ätzende, Allergie a...

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