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Fluorwasserstoff

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Fluorwasserstoff ist ein farbloses, stechend riechendes Gas. Fluorwasserstoff ist nicht brennbar, mit Wasser ist er vollständig mischbar. Angewendet werden v. a. wässrige Lösungen. Flusssäure ist die wässrige Lösung von Fluorwasserstoff.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

  • Gefahrstoffverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • BImSchG
  • 17. BImSchV
  • DGUV-I 213-071 "Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride"

1 Einsatzgebiete

Fluorwasserstoff wird eingesetzt bei der Herstellung von:

  • Fluorkohlenwasserstoffen (FKW), z. B. Kältemittel in Klima- und Kälteanlagen,
  • Fluor-Kunststoffen, z. B. Teflon,
  • Fluor-Tensiden,
  • Farbstoffen,
  • Katalysatoren, z. B. dient Fluorwasserstoff als Katalysator bei der Benzinherstellung.

Im Labor wird Fluorwasserstoff als nichtwässriges Lösemittel, zur Fluorierung und in Supersäuren (sind stärker als 100-%ige Schwefelsäure) verwendet.

Flusssäure wird v. a. eingesetzt:

  • zur Oberflächenbehandlung von Glas (Ätzen, Mattieren, Polieren), Keramik und Metall (Beizen, Glänzen, Galvanisieren),
  • zum Ent-Emaillieren,
  • zur Rostfleckentfernung,
  • in Fassaden-, Keramik- und Steinreinigern.

Es gelten Verwendungsbeschränkungen bzw. -verbote nach Anhang XVII Nr. 75 1907/2006/EG (REACH).

2 Gefahren

Fluorwasserstoff wird hauptsächlich über Atemwege und Haut aufgenommen. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind:

  • wirkt ätzend auf Schleimhäute und Haut,
  • reizt Atemwege, Augen und Haut,
  • stört Stoffwechsel, Herz-Kreislauf- und Nervensystem,
  • schädigt Knochen (erhöhte Bruchneigung, Versteifung des Skeletts),
  • rheumaähnliche Beschwerden durch Veränderung der Knochenstruktur (Knochenfluorose).

Der Arbeitsplatzgrenzwert für Flusssäure (ab einer Konzentration von 7 %) beträgt 0,83 mg/m³ bzw. 1 ml/m³. Fluorwasserstoff unterliegt folgender Gefahrenkategorie der Störfallverordnung...

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