Zusammenfassung

 
Begriff

Fluorwasserstoff ist ein farbloses, stechend riechendes Gas. Fluorwasserstoff ist nicht brennbar, mit Wasser ist er vollständig mischbar. Angewendet werden v. a. wässrige Lösungen. Flusssäure ist die wässrige Lösung von Fluorwasserstoff.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

1 Einsatzgebiete

Fluorwasserstoff wird eingesetzt bei der Herstellung von:

  • Fluorkohlenwasserstoffen (FKW), z. B. Kältemittel in Klima- und Kälteanlagen,
  • Fluor-Kunststoffen, z. B. Teflon,
  • Fluor-Tensiden,
  • Farbstoffen,
  • Katalysatoren, z. B. dient Fluorwasserstoff als Katalysator bei der Benzinherstellung.

Im Labor wird Fluorwasserstoff als nichtwässriges Lösemittel, zur Fluorierung und in Supersäuren (sind stärker als 100-%ige Schwefelsäure) verwendet.

Flusssäure wird v. a. eingesetzt:

  • zur Oberflächenbehandlung von Glas (Ätzen, Mattieren, Polieren), Keramik und Metall (Beizen, Glänzen, Galvanisieren),
  • zum Ent-Emaillieren,
  • zur Rostfleckentfernung,
  • in Fassaden-, Keramik- und Steinreinigern.

Es gelten Verwendungsbeschränkungen bzw. -verbote nach Anhang XVII Nr. 75 1907/2006/EG (REACH).

2 Gefahren

Fluorwasserstoff wird hauptsächlich über Atemwege und Haut aufgenommen. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind:

  • wirkt ätzend auf Schleimhäute und Haut,
  • reizt Atemwege, Augen und Haut,
  • stört Stoffwechsel, Herz-Kreislauf- und Nervensystem,
  • schädigt Knochen (erhöhte Bruchneigung, Versteifung des Skeletts),
  • rheumaähnliche Beschwerden durch Veränderung der Knochenstruktur (Knochenfluorose).

Der Arbeitsplatzgrenzwert für Flusssäure (ab einer Konzentration von 7 %) beträgt 0,83 mg/m³ bzw. 1 ml/m³. Fluorwasserstoff unterliegt folgender Gefahrenkategorie der Störfallverordnung: H1 akut toxisch, Kat. 1.

Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen sind als Berufskrankheit anerkannt (vgl. BK 1302, BK 1308, BK 1312).

Beim Kontakt mit Fluorwasserstoffsäure besteht Lebensgefahr beim Verschlucken, bei Hautkontakt und beim Einatmen. Es sind spezielle Hilfsmittel für die Erste Hilfe notwendig. Empfohlen werden Präparate mit Calciumgluconat; in Abhängigkeit von Schwere und betroffenem Organ bzw. Aufnahmeweg können dies sein:

  • Auge: Lösung zum Spülen und als Tropfen;
  • Haut: Lösung zum Abspülen sowie zum Unterspritzen, Gel zum Auftragen;
  • Einatmen: Aerosol und Lösung per Vernebler;
  • Verschlucken: Magenspülung mit Lösung.
 
Achtung

Freisetzung von Fluorwasserstoff

Fluorwasserstoff entsteht

  • bei der Aluminiumherstellung,
  • beim Brennen von Ziegeln und Feinkeramik,
  • bei der Verbrennung von fluorhaltigen Abfällen (Müllverbrennungsanlagen),
  • bei der Verbrennung von fluorhaltigen Brennstoffen, z. B. Steinkohle.

3 Maßnahmen

3.1 Technische Maßnahmen

  • möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten,
  • sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraums (funktionstüchtige örtliche Absaugung),
  • Deckenabsaugung, da Fluorwasserstoff leichter ist als Luft,
  • säure- und fluoridbeständiger Fußboden,
  • Einrichtungen zur Erzeugung von Wasserschleiern,
  • Wasseranschluss mit Sprühstrahlrohr sowie Berieselung über Behälter und Anlagen.

3.2 Organisatorische Maßnahmen

3.3 Persönliche Maßnahmen

  • ggf. gasdichter Chemikalienschutzanzug,
  • ggf. Atemschutz (z. B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung, Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung),
  • Augenschutz: Korbbrille, ggf. Vollmaske,
  • geeignete Schutzhandschuhe: Beim Umgang mit Flusssäure hängt Material ab von der Konzentration der verwendeten Lösung.

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