Fluorwasserstoff wird hauptsächlich über Atemwege und Haut aufgenommen. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind:

  • wirkt ätzend auf Schleimhäute und Haut,
  • reizt Atemwege, Augen und Haut,
  • stört Stoffwechsel, Herz-Kreislauf- und Nervensystem,
  • schädigt Knochen (erhöhte Bruchneigung, Versteifung des Skeletts),
  • rheumaähnliche Beschwerden durch Veränderung der Knochenstruktur (Knochenfluorose).

Der Arbeitsplatzgrenzwert für Flusssäure (ab einer Konzentration von 7 %) beträgt 0,83 mg/m³ bzw. 1 ml/m³. Fluorwasserstoff unterliegt folgender Gefahrenkategorie der Störfallverordnung: H1 akut toxisch, Kat. 1.

Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen sind als Berufskrankheit anerkannt (vgl. BK 1302, BK 1308, BK 1312).

Beim Kontakt mit Fluorwasserstoffsäure besteht Lebensgefahr beim Verschlucken, bei Hautkontakt und beim Einatmen. Es sind spezielle Hilfsmittel für die Erste Hilfe notwendig. Empfohlen werden Präparate mit Calciumgluconat; in Abhängigkeit von Schwere und betroffenem Organ bzw. Aufnahmeweg können dies sein:

  • Auge: Lösung zum Spülen und als Tropfen;
  • Haut: Lösung zum Abspülen sowie zum Unterspritzen, Gel zum Auftragen;
  • Einatmen: Aerosol und Lösung per Vernebler;
  • Verschlucken: Magenspülung mit Lösung.
 
Achtung

Freisetzung von Fluorwasserstoff

Fluorwasserstoff entsteht

  • bei der Aluminiumherstellung,
  • beim Brennen von Ziegeln und Feinkeramik,
  • bei der Verbrennung von fluorhaltigen Abfällen (Müllverbrennungsanlagen),
  • bei der Verbrennung von fluorhaltigen Brennstoffen, z. B. Steinkohle.

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