Zusammenfassung

 
Begriff

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit i. Allg. nicht zu erwarten sind (Angabe in mg/m3 oder ml/m3 (ppm)). Anders ausgedrückt ist der AGW die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffs (Gas, Dampf oder Schwebstoff) in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger Exposition i. Allg. die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Die Festlegung der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgt also ausschließlich auf der Basis vorliegender arbeitsmedizinischer Erfahrungen und toxikologischer Erkenntnisse. Der Arbeitsplatzgrenzwert berücksichtigt sowohl die Aufnahme über die Haut (dermal) als auch über die Atemwege (inhalativ). Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Grenzwerte eingehalten werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend sind § 2 Abs. 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte".

1 Gesundheitsbasierte Grenzwerte

Die früheren MAK-Werte wurden durch die Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 vom Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) abgelöst und der europäischen Sprachregelung angepasst. Es gibt damit nur noch einen Luftgrenzwert, den Arbeitsplatzgrenzwert. Alle Grenzwerte im Gefahrstoffrecht sind gesundheitsbasiert.

 
Wichtig

Weitere Grenzwerte

Weitere Grenzwerte sind:

  • EU-Arbeitsplatzgrenzwert ("binding limit values" (BLV)): Ist als Mindeststandard von allen Mitgliedstaaten der EU zu übernehmen.
  • Empfehlungswerte der Unfallversicherungsträger (EW-UVT): Auch bei Einhaltung der EW-UVT ist eine gesundheitliche Gefährdung durch den Gefahrstoff nicht ausgeschlossen.

2 Bezugssystem

Grundlage ist i. d. R. eine tägliche 8-stündige Exposition (Schichtmittelwert) und eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (in 4-Schichtbetrieben 42 Stunden je Woche im Durchschnitt von 4 aufeinander folgenden Wochen). Expositionsspitzen während einer Schicht werden entsprechend mit Kurzzeitwerten beurteilt, die nach Höhe, Dauer, Häufigkeit und zeitlichem Abstand gegliedert sind. Das Einhalten der Luftgrenzwerte dient dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern vor einer Gefährdung durch das Einatmen von Stoffen und die Aufnahme über die Haut.

3 Veröffentlichung der AGW

Die Arbeitsplatzgrenzwerte werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe gem. § 20 GefStoffV nach den Kriterien der BekGS 901 "Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten" erarbeitet oder bewertet. Für Grenzwerte gibt es in der Gefahrstoffverordnung nur allgemeine Regelungen, die dann in entsprechenden TRGS konkretisiert werden (z. B. Luftgrenzwerte in der TRGS 900). Die TRGS (Technische Regeln Gefahrstoffe) werden mit der Zeit auf die neuen Begriffe umgestellt werden. In der aktuellen TRGS 900 wurde bereits einigen Stoffen ein AGW zugeordnet. Andere Stoffe, die in der alten TRGS 900 enthalten waren und noch keinen AGW haben, werden in eine sog. Bearbeitungsliste überführt. Der Unterausschuss III "Gefahrstoffbewertung" des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) des BMAS wird sich noch detaillierter mit diesen Stoffen befassen und entscheiden, ob ein gesundheitsbasierter Luftgrenzwert veröffentlicht wird. Für diese Stoffe können die alten MAK-Werte weiterhin als Richtschnur genutzt werden.

Welche Stoffe der AGS aktuell bearbeitet, zeigt die Bearbeitungsliste zu TRGS 900 und TRGS 910. Sie wird, ebenso wie Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900, unter www.baua.de veröffentlicht.

Die TRK-Werte (Synonym für den Gefahrstoffschutz beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen) entsprechen dagegen nicht mehr den neuen Anforderungen. Arbeitsplatzgrenzwerte für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe müssen vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erst noch aufgestellt werden.

Für krebserzeugende Stoffe, für die derzeit kein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) festgelegt werden kann, gelten sog. Risikowerte. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) legt diese stoffspezifischen Konzentrationen auf der Grundlage des Risikos, an Krebs zu erkranken, fest (Risikokonzept).

Informationen zu Arbeitsplatzgrenzwerten enthalten:

  • Datenbank GESTIS – Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen (englisch),
  • GESTIS-Stoffdatenbank mit Daten und Informationen zu gefährlichen Stoffen,
  • Gefahrstoffliste online,
  • aktuelle Grenzwerteliste des IFA,
  • TRGS 900,
  • Europäische Kommission, Begründungspapiere für Arbeitsplatzgrenzwerte (englisch).
 
Wichtig

Fehlende Grenzwerte

Seit mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 die MAK- und TRK-Werte zurückgezogen wurden, fehlen vielfach Grenzwerte zur Beurteilung der Gefährdung. Falls es für einen Stoff oder ein Gemisch keinen AGW gibt, kann deshalb auf alternative Grenzwerte zurückgegriffen werden, z. B. den DNEL (Derived No Effect Level). Während AGWs in wissenschaftlichen Gremien wie der DFG-Senatskommission oder dem Ausschuss ...

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