• Anregungen zur Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung aufgrund SARS-CoV-2 in Abstimmung mit dem Betriebsarzt,
  • Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen vorhandener Gefährdungen und ihre Beurteilung,
  • Beratung zum Schutz gegenüber mechanischen Gefährdungen an sich bewegenden ungeschützten oder nur teilweise geschützten Maschinenelementen (z. B. Sägen),
  • Erstellen von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Fleischereimaschinen sowie entsprechende Unterweisung der Beschäftigten,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe,
  • Unterstützung bei der Auswahl notwendiger Schutzausrüstungen,
  • Hinweise zur elektronischen und manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung und -aufbewahrung,
  • Einflussnahme auf eine jährliche Mindestbesichtigungsquote von 5 % der im jeweiligen Land vorhandenen Betriebe gemeinsam mit dem Betriebsarzt,
  • Vorschläge zu technischen Schutzmaßnahmen des Infektionsschutzes für Beschäftigte bezüglich gefährlicher Viren (z. B. durchsichtige Trennwände im Verkaufsbereich),
  • Erarbeitung von Dokumentationen zum Brandschutz und zu Alarm- und Rettungsplänen,
  • Beratung zu Auswahl und Einsatz lärmarmer Maschinen und Arbeitsverfahren,
  • Beratung zum ergonomisch günstigen Heben und Tragen von Lasten,
  • Beratung zur ordnungsgemäßen Lagerung und den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen,
  • Beratung zum hygienischen Verhalten im Arbeitsbereich,
  • Beratung zur gefährdungsarmen Reinigung von Fleischereimaschinen.

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