- Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
- Beratung zur regelmäßigen Prüfung der Funktionsfähigkeit der an elektrischen Betriebsmitteln angewendeten Schutzmaßnahmen (Beachtung der Prüfvorschriften für Geräte und Anlagen, Sichtprüfung von Elektrowerkzeugen und Anschlussleitungen),
- Beratung zur zuverlässigen Sicherung des Arbeitsplatzes beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (Beachtung der 5 Sicherheitsregeln),
- Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung (jährliche Unterweisung der Arbeitnehmer zum arbeitsschutzgerechten Verhalten),
- Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen,
- Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV,
- Kennzeichnen und Freihalten von Fluchtwegen,
- Beratung zur optimalen Arbeitsplatzbeleuchtung,
- Beratung zur Wirksamkeit der Lüftungsverhältnisse am Arbeitsplatz beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen,
- Beratung zur Erarbeitung von Dokumentationen (Arbeitsschutzunterweisungen, Alarm- und Rettungsplan, Brandschutzordnung, Prüfpflichten),
- Beratung bei Auswahl von Arbeitsschutzkleidung und beim Einsatz bzw. Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (Fallschutz, Kopfschutz, Gehörschutz, Handschutz, Fußschutz, Augenschutz),
- Atemschutz,
- Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen.
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