• Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Beratung zur regelmäßigen Prüfung der Funktionsfähigkeit der an elektrischen Betriebsmitteln angewendeten Schutzmaßnahmen (Beachtung der Prüfvorschriften für Geräte und Anlagen, Sichtprüfung von Elektrowerkzeugen und Anschlussleitungen),
  • Beratung zur zuverlässigen Sicherung des Arbeitsplatzes beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (Beachtung der 5 Sicherheitsregeln),
  • Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung (jährliche Unterweisung der Arbeitnehmer zum arbeitsschutzgerechten Verhalten),
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV,
  • Kennzeichnen und Freihalten von Fluchtwegen,
  • Beratung zur optimalen Arbeitsplatzbeleuchtung,
  • Beratung zur Wirksamkeit der Lüftungsverhältnisse am Arbeitsplatz beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen,
  • Beratung zur Erarbeitung von Dokumentationen (Arbeitsschutzunterweisungen, Alarm- und Rettungsplan, Brandschutzordnung, Prüfpflichten),
  • Beratung bei Auswahl von Arbeitsschutzkleidung und beim Einsatz bzw. Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (Fallschutz, Kopfschutz, Gehörschutz, Handschutz, Fußschutz, Augenschutz),
  • Atemschutz,
  • Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen.

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