Zusammenfassung

 
Begriff

Kopfschutz schützt gegen Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und Anstoßen an feststehende Gegenstände. Dafür stehen als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Industrieschutzhelme oder Industrieanstoßkappen zur Verfügung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten oder Anstoßen an feststehende Gegenstände zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern als Persönliche Schutzausrüstung Kopfschutz zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Benutzungs-Richtline 89/656/EWG ist auch die PSA-Benutzungsverordnung zu berücksichtigen. Weitere Vorgaben ergeben sich aus:

1 Arten von Kopfschutz

Industrieschutzhelme sind Kopfbedeckungen aus widerstandsfähigem Material, die den Kopf vor allem gegen herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und Anstoßen an feststehenden Gegenständen schützen sollen. Helmschalen bzw. Schalen sind der äußere Teil von Industrieschutzhelmen aus hartem Werkstoff, der einwirkende Kräfte aufnimmt und in die Innenausstattung einleitet. Die Helmschale kann unterschiedlich geformt sein, z. B. mit breitem umlaufendem Rand, mit Regenrinne, mit Schirm, mit heruntergezogenem Nackenteil. Die Innenausstattung ist der innere Teil des Industrieschutzhelms (bestehend aus einen korbähnlichen Gebilde, einem längenverstellbaren Kopfband und einem Nackenband), der die auf die Helmschale einwirkenden Kräfte verteilt und zugleich dämpft.

Industrieanstoßkappen sind Kopfbedeckungen, die den Kopf vor Verletzungen schützen sollen, die durch einen Stoß mit dem Kopf gegen harte, feststehende Gegenstände verursacht werden können.

Tab. 1 zeigt Beispiele für Kopfschutz.

 
Industrieschutzhelme Standard-Industrieschutzhelm mit Regenrinne, Belüftungsöffnungen
 

Bau-Schutzhelm:

  • große Schutzfläche durch Helmform mit heruntergezogenem Nackenteil mit Regenrinne
  • Seitlichen Stecktaschen zur Befestigung von Zubehör (z. B. Gehörschutz)
  Industrieschutzhelm mit umlaufendem Rand
  Hochsteiger-Helm z. B. für Gerüstbau und Mastbesteiger mit verkürztem Schirm und Seitenbelüftung
 

Elektriker-Helm:

  • Zum Einsatz bei Arbeiten unter Spannung oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile bis AC 1000 V oder DC 1500 V
  • Schutz vor Störlichtbogen
  • Elektrische Isolierung nach DIN EN 397
  • Leitet maximal 1,5 mA bei 3000 V in die Innenschale
  Forstmeister-Helm mit Visier und Gehörschutz
Anstoßkappe Helmschale
  Industrieanstoßkappe mit textiler Umhüllung als Schirmmütze
 

Tab. 1: Arten von Kopfschutz (Bilder: Schuberth, Voss)

Tab. 2 zeigt unterschiedliche Materialien für Kopfschalen.

 
  Beispiele Beschreibung
thermo­plastische Kunststoffe (Thermoplaste)
  • Polycarbonat (PC)
  • glasfaserverstärktes Polycarbonat (PC-GF)
  • Polyethylen (PE)
  • Polypropylen (PP)
  • glasfaserverstärktes Ploypropylen (PP-GF)
  • Acrylnitril-Butadien (ABS)
  • Thermoplasten werden bei entsprechenden Temperaturen in einen elastischen Zustand gebracht und verformt.
  • Verstärkte Alterung, insbesondere durch UV-Strahlung
  • Gebrauchsdauer 4 Jahre ab Herstellungsdatum
duroplastische Kunststoffe ­(Duroplaste)
  • Glasfaser-Polyester (UP-GF)
  • Textil-Phenol (PF-SF)
  • Naturfaser-Poly-Anilin-Acetat (PAA-NF)
  • Duroplaste sind Kunststoffe, die aus mehreren Komponenten – Fasermaterial und Harzsystem – bestehen und während eines Pressvorganges unter Hitze und Druck aushärten.
  • Höhere Schutzeigenschaft, Chemikalien- und UV-Beständigkeit
  • Gebrauchsdauer 8 Jahre ab Herstellungsdatum (mind. doppelte Gebrauchsdauer im Vergleich zu Thermoplasten)

Tab. 2: Materialien von Kopfschalen

 
Praxis-Tipp

"Verfallsdatum" des Helms beachten

Achten Sie beim Kauf darauf, "frische" Industrieschutzhelme zu bekommen, da diese ab Herstellungsdatum eine max. Gebrauchsdauer haben (Thermoplaste = 4 Jahre, Duroplaste = 8 Jahre). Das Herstellungsdatum finden Sie in der Helmschale. Erinnern Sie Ihre Mitarbeiter vierteljährlich an die max. Gebrauchsdauer.

2 Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (vgl. Persönliche Schutzausrüstung) müssen mögliche Gefährdungen ermittelt und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Werden Gefährdungen ermittelt, die zu Kopfverletzungen führen können, so ist die Rangfolge von Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich) einzuhalten.

Es reicht nicht aus, die mögliche Kopfgefährdung zu nennen und hierfür Kopfschutz als Schutzmaßnahme festzulegen. Das ist keine Gefährdungsbeurteilung. Sofern technische und/oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und begründet werden. Tab. 3 zeigt mögliche Gefährdungen und möglichen Kopfschutz.

 
Gefährdung möglicher Kopfschutz
Standard-Industrieschutzhelm Spezial-Industrieschutzhelm Anstoßkappe
herabfallende Gegenstände

X

(Grundanforderungen: Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit und Beständigkeit gegen eine Flamme, Gew...

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